Justiz

Trafikant erschoss Räuber: Kein Prozess

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Grund: "Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts"

Jener Trafikant, der am 4. Jänner 2010 in Wien-Leopoldstadt einen Räuber erschossen hat, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen den 63-Jährigen wurde eingestellt. Ihm wird zugebilligt, in "irrtümlicher Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts" (§ 8 Strafgesetzbuch) geschossen zu haben, wie Behördensprecherin Michaela Schnell am Freitag mitteilte. Der Trafikant bleibt somit straffrei.

Pistole nicht echt

Kurz vor Geschäftsschluss war im Jänner ein bewaffneter Mann in die Trafik in der Vorgartenstraße gestürmt und hatte in akzentfreiem Deutsch Bargeld verlangt. Dass die Pistole, die der Räuber in der Hand hielt, nicht echt war, war für den Trafikanten nicht erkennbar. Zu diesem Ergebnis gelangte ein Schießsachverständiger, der in seinem Gutachten die Waffe als "täuschend echt aussehend" bezeichnete.

Trafikant zum 2. Mal überfallen

Der Trafikant wurde bereits zwei Jahre davor schon einmal überfallen und als der Räuber seine Waffe auf ihn richtete, griff er zu seiner Smith & Wesson, die er unter dem Kassenpult verwahrte. Dann gab der 63-Jährige einen Schuss in Richtung des Unbekannten ab. "Er hat geglaubt, es liegt eine Notwehrsituation vor", erläuterte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der Trafikant sei davon ausgegangen, ein notwendiges Mittel zur Abwehr eines lebensbedrohlichen Angriffs zu ergreifen.

Der Schuss traf den Räuber, Dorel M. (23) mitten in der Brust. Er konnte noch aus dem Geschäft flüchten, brach dann aber am Fahrbahnrand zusammen. Für den Rumänen kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Der Schütze erlitt einen Schock und bedurfte psychologischer Hilfe. Wie der Trafikant versicherte, habe er aus reiner Angst geschossen und nicht töten wollen.

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