Maßnahmen gegen neuerliche Verwechslungen in allen gespag-Krankenhäusern.
Zusätzlich zu dem am Freitag bekannt gewordenen Fall einer tödlichen Medikamentenverwechslung bei einem 61-Jährigen in der Intensivstation von Kirchdorf gibt es drei weitere Verdachtsfälle, die sich innerhalb einer Woche zugetragen haben könnten. Eine der betroffenen Patienten starb ebenfalls.
Die gespag hat Maßnahmen gegen neuerliche Verwechslungen getroffen. Nicht ausschließen wollen die Krankenhausverantwortlichen, dass auch zwei weitere Patienten von derselben Medikamentenverwechslung betroffen sind, jedoch keine gesundheitlichen Folgeschäden davongetragen haben.
Eine dritte, schwerkranke Patientin starb nach der Behandlung mit der Infusion. Ein Zusammenhang ist nicht auszuschließen. Die Frau war eine hochbetagte Palliativpatientin. Sie war zuvor in einem anderen Krankenhaus gewesen. Für sie war bereits ein "Behandlungsrückzug" beschlossen worden. Weil sich ihr Zustand in häuslicher Pflege verschlechterte, wurde sie in das Spital in Kirchdorf eingeliefert.
Zum Fall des 61-Jährigen und die drei Verdachtsfälle hat die gespag am Dienstag und am Donnerstag Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft Steyr übermittelt. Diese habe mitgeteilt, dass sie zeitnah mit Ermittlungen beginnen werde, berichteten die Vorstände Karl Lehner und Harald Geck sowie der ärztliche Leiter des Krankenhauses Kirchdorf Oswald Schuberth.
Die gespag hat nach dem Vorfall in allen ihren Häusern beim Medikament Calciumchlorid Magnesiumchlorid auf kleinere Gebindegrößen umgestellt, um die Unterscheidbarkeit zu verbessern. Denn die beiden verwechselten Infusionen hatten zwar unterschiedliche Etiketten, aber eine ähnliche Größe. Außerdem wurden alle Krankenhausleitungen angewiesen, erneut alle Mitarbeiter zu sensibilisieren, dass sie jedes Medikament vor der Verabreichung intensiv prüfen.
Zudem wurde die Sanitäre Aufsicht des Landes informiert. Die Krankenhausleitung in Kirchdorf ist in Kontakt mit den Angehörigen des verstorbenen 61-Jährigen. Ihnen wurde psychologische Hilfe angeboten, was sie aber ablehnten. Die gespag hat dem in die Fälle involvierten Pflegepersonal rechtliche und psychologische Unterstützung zugesagt. Der Pfleger des 61-Jährigen wurde beurlaubt. Die anderen sind nicht freigestellt oder im Urlaub.