Der 47-jährige Vorarlberger wird in eine Anfstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Ein 47-jähriger Vorarlberger, der Mitte April in Lustenau eine Joggerin mit der stumpfen Seite einer Axt attackiert hatte, wurde am Freitagvormittag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht wies den geständigen Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geständnis wirkte mildernd
Mildernd wirkte sich das
Geständnis des Mannes aus, dass es bei einem Mordversuch geblieben war und
die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Als erschwerend wurde die
einschlägige Vorstrafe des Angeklagten gewertet. Dem Opfer, das immer noch
an den Folgen der schweren Kopf- und Nackenverletzungen leidet, wurde ein
Schadensersatz von 5.700 Euro zugesprochen.
War zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig
Gerichtspsychiater
Reinhard Haller kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der
Vorarlberger zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, wenn auch in
eingeschränktem Maß. Der 47-Jährige habe Schwierigkeiten, Emotionales zu
artikulieren. Die so aufgestaute Wut entlade sich vor allem in Verbindung
mit Alkohol in Gewalt, so der Gutachter. Gleichzeitig prognostizierte Haller
dem Angeklagten schlechte Heilungsaussichten. Sollte der Mann vor Ablauf der
13 Jahre therapiert sein, wird er in ein Gefängnis überstellt, wo er den
Rest der Strafe absitzen wird.
An jenem Sonntag im April hatte der angeklagte Lagerarbeiter, der unter Persönlichkeitsstörungen leidet, eine Radtour im so genannten "Schweizer Ried" in Lustenau unternommen. Der Mann war nach eigenen Angaben angetrunken, in ihm hatte sich Wut aufgestaut. Um sein Fahrrad zu reparieren, suchte er in einer Jagdhütte nach Werkzeug. Als er keines fand, habe er kurzerhand eine Axt genommen und sich entschlossen, an irgendeiner Person seine Wut abzureagieren, so der 47-Jährige.
Glaubte Opfer sei tot
Zunächst verfolgte er eine Radfahrerin.
Als diese zu einem Bauernhof abbog, suchte er sich in Gestalt einer
34-jährigen Joggerin ein neues Opfer. Aus heiterem Himmel schlug der Mann
während der Fahrt auf die Frau ein. In Panik rannte die 34-Jährige in eine
Wiese, doch der Mann schlug mit der stumpfen Seite des Beiles weiter auf sie
ein, bis er sie für tot hielt. Dieser Irrtum rettete der Frau vermutlich das
Leben. Der Mann flüchtete. Das Opfer erlitt einen Schädelbasisbruch, einen
Trommelfellriss und Rissquetschwunden. Eine Fahndung nach dem "Riedattentäter"
blieb zunächst erfolglos.
Durch Phantombild gefasst
Erst als Anfang Juni das Phantombild
des Täters veröffentlicht wurde, kam Bewegung in den Fall. Der 47-Jährige
geriet laut Polizei dadurch offenbar in Panik, blieb seinem Arbeitsplatz
zwei Tage fern und tauchte unter. Sein Arbeitgeber wandte sich schließlich
besorgt an die Exekutive. Da Suizidgefahr bestand, ließ die Polizei die
Wohnung öffnen. Eine aufgeschlagene Tageszeitung, die die Fahndungsbilder
zeigte, machte den Mann dringend tatverdächtig. An der Wohnungstür des
Mannes hinterließ die Polizei die Nachricht, dass er den neuen
Wohnungsschlüssel bei der Polizeiinspektion abholen könne. Als der
47-Jährige wenige Tage später dieser Aufforderung nachkam, wurde er
festgenommen.