OLG hebt Einspruch auf

Fall Cain: Anklage wegen Mordes rechtskräftig

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Lebensgefährte der Mutter soll Dreijährigen zu Tode geprügelt haben.

Die Anklage wegen Mordes gegen jenen 26-jährigen Mann, der vor einem Jahr in Bregenz den dreijährigen Cain zu Tode geprügelt haben soll, ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck habe den Einspruch von Verteidiger Edgar Veith gegen die Anklage abgewiesen, sagte Reinhard Flatz, Sprecher des Landesgerichts Feldkirch, am Dienstag auf APA-Anfrage.

Die Untersuchungshaft des Tatverdächtigen habe fortzudauern, so das OLG. Die Entscheidung sei der Verteidigung bereits zugestellt worden. Ein nächster Schritt werde nun die Festlegung eines Prozesstermins sein, sagte Flatz.

Allerdings hatte Veith angekündigt, eine Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland beantragen zu wollen. Ein faires Verfahren sei für seinen Mandanten aufgrund der Berichterstattung in Vorarlberg kaum mehr möglich, so seine Begründung. Ein solcher Delegierungsantrag würde einen Prozessbeginn verzögern.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sah dafür keinen Grund. Über das Verbrechen sei österreichweit breit berichtet worden, damit sei die Aufgabe, unbefangene Geschworene zu finden, überall die gleiche, sagte jüngst der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele. Er rechnete mit einem Termin noch im ersten Quartal 2012.
 

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