Femizid-Prozess in Vorarlberg

Mann stach vor Kind 30 Mal auf Ex-Frau ein – Lebenslang für Mörder

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Ein 37-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Geschworenen befanden ihn einstimmig für schuldig. Er hatte im August 2022 vor ihrem Wohnhaus in Gegenwart eines gemeinsamen Kindes 30 Mal auf die 32-Jährige eingestochen. Sie starb trotz Reanimationsversuchen an Ort und Stelle. Vor Gericht bestritt der Mann die Tötungsabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

60.000 € Schmerzengeld für Kinder

Die Verteidigung erbat Bedenkzeit. Den drei Kindern, die der Angeklagte mit dem Opfer hatte, wurde Trauerschmerzengeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte haftet laut Urteil auch für Folgeschäden. Dem Bruder des Opfers sprach das Gericht 5.000 Euro zu.

Trotz 30 Stichen: Mann bestreitet Tötungsabsicht

Vor Gericht bestritt der Angeklagte, dass er die Absicht gehabt habe, seine Frau zu töten. Damit widersprach er laut Richterin seiner Aussage vor der Polizei. Er habe sie verletzen wollen, damit sie endlich aufwache, sagte der 37-Jährige vor Gericht. Zudem sei er durch Drogen und Alkohol immer wieder aggressiv gewesen. Auf die Frage, warum die Frau sterben musste, antwortete er: Weil sie fremdgegangen sei.

Beziehung von Gewalt geprägt

Das zehnjährige Zusammenleben des Paares, das drei gemeinsame Kinder hat, war offenbar von Gewalt geprägt gewesen. So wurde gegen den in Österreich geborenen Türken seit 2015 vier Mal ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen, zudem bestand ein Waffenverbot. Der 37-Jährige ist elffach vorbestraft, alle Vorstrafen seien zum Nachteil seiner Freundin bzw. seit 2021 Ehefrau, sagte die Richterin in der Verhandlung. Der Mann war erst eine Woche vor der Tat aus der Haft entlassen worden und hatte seiner Frau auch schon per SMS gedroht, sie zu töten.

Vor Bluttat schiebt er Kinderwagen weg

Am Abend des 30. August 2022 brachte der Mann das dreijährige jüngste gemeinsame Kind nach Hause zu seiner Frau, von der er bereits getrennt lebte. Er schob den Kinderwagen zur Seite, sodass das Kind nichts sehen konnte, und stach 30 Mal mit einem mitgebrachten Messer auf die 32-Jährige ein. Nach den tödlichen Stichen flüchtete der damals 36-Jährige, meldete sich kurz darauf aber bei der Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Verteidigigung: Täter geistig minderbemittelt

Die Verteidigerin führte aus, ihr Mandant sei geistig minderbemittelt und habe eine Persönlichkeitsstörung. Die Staatsanwältin sagte in ihrem Schlussplädoyer, auch wenn der Angeklagte wiederholt versucht habe, die Tat abzuschwächen, sei diese so klar vom Mordvorsatz getrieben, dass kein anderes Urteil in Frage kommen könne. Der Angeklagte habe die Frau als seinen Besitz gesehen und ohne jedes Mitleid für sie oder die Kinder gehandelt, so die Staatsanwältin.

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