Neues Gesetz

Urne kann zu Hause aufbewahrt werden

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Die Asche des Verstorbenen kann ab Sommer auch zu Hause aufbewahrt werden.

Noch vor dem Sommer bekommt Vorarlberg ein neues Bestattungsgesetz.
„Nach langen Diskussionen mit den Seniorenvereinigungen haben sich alle Landtagsparteien auf einen Kompromiss geeinigt“, zeigt sich Gesetzgebungslandesrat Siegmund Sterner (ÖVP) zufrieden. In Zukunft kann die Asche Verstorbener nicht nur auf einem Friedhof, sondern auch zu Hause aufbewahrt werden. Ein kleiner Teil der Asche muss jedoch an einem öffentlichen Ort sein, damit andere Angehörige oder Freunde nicht von der Trauerbekundung ausgeschlossen werden. Das Gesetz ist an eine Bedingung geknüpft: Noch zu Lebzeiten müssen Interessierte eine schriftliche Erklärung ablegen, wer die Asche nach dem Ableben bekommt. Wann genau das Gesetz in Kraft tritt, ist noch unklar.

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