Entlassung

Vergewaltigungs-Prozess: Freispruch bei Neuauflage

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Die Neuauflage eines Vergewaltigungs-Prozesses in Feldkirch hat für den 28-jährigen Angeklagten mit seiner Entlassung in die Freiheit geendet.

Noch im Juli des vergangenen Jahres war er zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof hatte jedoch entschieden, dass der Prozess wegen Nichtigkeit wiederholt werden muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem Mann wurde vorgeworfen, seine Frau ab 2001 - die Ehe war von den Eltern arrangiert worden - über Jahre hinweg geschlagen und mehr als 100 Mal vergewaltigt zu haben. Zweimal wurde die Frau schwanger, in beiden Fällen verlor sie aber in den ersten Wochen ihr Kind. Innerhalb von drei Jahren suchte die Frau wegen ihrer Verletzungen insgesamt fünfzehn Mal das Krankenhaus auf.

Wichtige Zeugen nicht gehört
Die Verteidigung hatte nach dem ersten Prozess bemängelt, dass wichtige Zeugen nicht gehört worden seien. So habe die Frau bei Ärzten davon gesprochen, dass sie sich Kinder wünsche, was im Widerspruch zu den Vergewaltigungsvorwürfen stehe. Letztlich entschied das Höchstgericht, dass der Prozess wegen Nichtigkeit nochmals neu geführt werden muss. Am Donnerstag wurden vor Gericht sechs neue Zeugen befragt. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Nach zweistündiger Beratung hielten die Geschworenen den 28-Jährigen für schuldig der versuchten schweren Nötigung und der schweren Körperverletzung. Dafür wurde der Mann zu 24 Monaten Haft und 6.000 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er hingegen entlastet - die Geschworenen waren sich nicht einig, ihre Abstimmung endete 4:4. Nach österreichischem Recht bedeutet dies Freispruch.

Der Angeklagte nahm das Urteil an und wurde unter Anrechnung der Untersuchungshaft und wegen seines Anspruchs auf frühzeitige Haftentlassung auf freien Fuß gesetzt. Staatsanwalt Franz Pflanzner gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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