Ein 55-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer Heranwachsenden zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Feldkirch. Er gestand, sich an der Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen zu haben. Ein Jahr lang musste die Zwölf- bzw. 13-Jährige wöchentlich Übergriffe über sich ergehen lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Führte Beziehung mit Mutter des Mädchens
Der 55-Jährige aus dem Vorarlberger Unterland führte eine Beziehung mit der Mutter des Mädchens. Den ersten Missbrauch an der damals Zwölfjährigen beging der Angeklagte im Mai 2018, anschließend vollzog er ein Jahr lang regelmäßig diverse Sexpraktiken an ihr. Der Missbrauch kam ans Tageslicht, weil sich das Mädchen seiner Mutter anvertraute. Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde im September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft genommen. Bei einer Hausdurchsuchung wurde auch kinderpornografisches Material aus dem Internet entdeckt.
Verteidiger: Begab sich umgehend in Therapie
Verteidiger Martin Rützler betonte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass sein Mandant sich umgehend in Therapie begeben habe. Richterin Sonja Nachbaur, die die Öffentlichkeit nach dem Verlesen der Anklageschrift vom Prozess ausschloss, unterstrich, dass von dem Mädchen keinerlei Initiative zu den sexuellen Handlungen ausgegangen war.
Drei Jahre Haft
Letztlich wurde der 55-Jährige wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger verurteilt. Das Gericht sah eine dreijährige Haftstrafe als schuld- und tatangemessen an. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren wurde das Geständnis des Angeklagten ebenso mildernd berücksichtigt wie seine Schadenswiedergutmachung. Erschwerend wirkten sich der Tatzeitraum, die Vielzahl der Übergriffe und das Zusammenkommen mehrerer Delikte aus. Außerdem wurden dem Mädchen 1.000 Euro zugesprochen. Der Verurteilte erbat Bedenkzeit, und auch die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.