Lasche Kontrollen

Welpenhändler-Hof: Freispruch für Beamte

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Kein Amtsmissbrauch.

Zwei Mitarbeiter einer oö. Bezirkshauptmannschaft sind am Montag in Linz vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zur Last gelegt, bei Missständen auf dem Hof eines später wegen Tierquälerei und Betrugs verurteilten Welpenhändlerpaares zu wenig engmaschig kontrolliert zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

2015 wurde die Hundezüchterin zu 24 Monaten unbedingter, ihr Mann zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, weil sie 740 Hunde unter widrigen Bedingungen gehalten und zumindest 262 Käufer um mehr als 170.000 Euro geschädigt hatten - etliche Tiere wurden gleich nach der Übergabe krank, einige starben sogar. Ein Jahr später fassten die beiden wegen gleichartiger Delikte erneut Haftstrafen aus.

Im Zentrum der Anklage gegen die zwei Beamten stehen aber nicht die Hunde, sondern die Pferde bzw. andere Huftiere des Paares. Nach einer Anzeige hatte die Bezirkshauptmannschaft im November 2010 am Hof der beiden eine Kontrolle durchgeführt. Dabei waren einige Punkte bezüglich Hufpflege und Einstreu beanstandet worden. Die Staatsanwaltschaft kritisiert u.a., dass erst eineinhalb Jahre später wieder an Ort und Stelle nachgesehen wurde.

Das Welpenhändler-Paar, um dessen Hof es geht, war von Deutschland nach Österreich übersiedelt, nachdem es in Deutschland ein Tierhalteverbot ausgefasst hatte. Gerade weil man darüber informiert worden war, habe man die beiden im Auge gehabt, so der Tenor der Angeklagten, die sich nicht schuldig bekannten.

Die Situation am Hof "hätte besser sein können", räumte der Tierarzt ein. Sie sei "zu schlecht gewesen, um zu sagen, es ist OK, aber zu gut, um die Tiere abzunehmen". Auch die Hundehaltung habe damals noch keinen Anlass zum Einschreiten gegeben. Und der Jurist beschrieb seinen Eindruck von dem Anwesen u.a. mit den Worten: Wenn in einem Haus 30 oder 40 Hunde leben, "hätte es mich gewundert, wenn es nach Vanille gerochen hätte". Fazit der Angeklagten: Aus damaliger Sicht sei ihr Handeln ausreichend gewesen Aus heutiger Sicht, hätte man vielleicht häufiger kontrollieren können - was allerdings angesichts der prekären Personalsituation auch schwierig gewesen sei.

Die Staatsanwältin wies darauf hin, dass ein Sachverständiger in seinem Gutachten sehr wohl zu dem Schluss gekommen sei, dass die Frist zur Behebung der Missstände am Hof viel zu lange bemessen worden sei. Er kommt zu dem Schluss, dass diese "per sofort" hätte angeordnet werden müssen.

Die Verteidiger zerpflückten das Gutachten: Es sei von "obergescheiter Präpotenz", der Sachverständige habe anhand von Fotos, die bei einer Kontrolle gemacht wurden, auf monatelange Missstände geschlossen, so der Anwalt des Tierarztes. "Er sieht auf einem Bild einen eingefrorenen Futtertrog und schließt daraus, dass die Tiere nichts zu trinken hatten." Dabei sei nie eine Dehydrierung festgestellt worden.

Der Verteidiger des Juristen sagte, dass der Gutachter "eins zu eins wortwörtlich und ohne jegliches Zitat" aus einem Medienbericht "abgekupfert" habe. Zu dem in dem Verfahren mehrfach beschworenen "Hausverstand", der vielleicht ein früheres Einschreiten geraten hätte, betonte er, dass Beamte laut Gesetz Verhältnismäßigkeitsprinzip und das gelindeste Mittel einsetzen müssten, nicht Hausverstand.

Der Schöffensenat unter Richter Clemens Hödlmoser fand, dass man durchaus mehr kontrollieren hätte können. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei aber nicht erfüllt. Denn dafür hätte man wissentlich gegen die Vorschriften handeln müssen. Das habe das Beweisverfahren aber nicht ergeben. Das Gericht sehe allerdings schon eine "fahrlässige Vorgehensweise", die Kontrollen seien "lasch" gewesen, gab der Vorsitzende den beiden Angeklagten mit auf den Weg. Die Staatsanwaltschaft gab zu dem Urteil keine Erklärung ab, der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig.

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