Nicht rechtskräftig

100 Mäuse in Uni-Labor verhungert: Tierpflegerin freigesprochen

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 Anklage hatte ihr unterstellt, Zuchtmäuse vernachlässigt zu haben, wodurch diese qualvoll verendeten. 

Ein ungewöhnlicher Prozess ist am Montag am Wiener Landesgericht über die Bühne gegangen. Einer ehemaligen Tierpflegerin an einem zugangsbeschränkten Mauszuchtlabor des Zentrums für Biomedizinische Forschung der MedUni Wien wurde Tierquälerei vorgeworfen. Die Anklage legte ihr zur Last, rund 100 Zuchtmäuse vernachlässigt zu haben, wodurch die Tiere qualvoll verendeten. Die Frau wurde - nicht rechtskräftig - freigesprochen. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

"Hygienische Missstände waren das in jedem Fall", hielt Richter Stefan Erdei nach einem umfangreichen Beweisverfahren fest. Die Tierpflegerin, die ihren Angaben zufolge de facto für insgesamt 6.000 Mäuse in 1.900 Käfigen alleinverantwortlich war, sei "zumindest über Monate hinweg" überfordert gewesen. Es wäre Aufgabe der Institutsleitung gewesen, "dass das anders organisiert wird", befand der Richter. Dass die Angeklagte mit ihrem Handeln bzw. Unterlassen mit in Kauf nahm, dass den Mäusen Qualen bereitet wurden, lasse sich "aus den äußeren Umständen nicht zwingend ableiten". Der inkriminierte Tatbestand war damit nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt.
 

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