Arbeiterkammer klagte

60-h-Woche: Koch brach zusammen – und wurde gekündigt

Teilen

Der Koch einer Wiener Pizzeria wurde im Krankenstand gekündigt.

Zehn Stunden täglich, Montag bis Samstag - nach fast einem Jahr wurde dem Wiener Pizzakoch Cedomir C. die 60-Stunden-Woche zu viel. Er brach zusammen, als er in die Apotheke ging, um seinen Blutdruck zu messen - und wurde im Krankenstand gekündigt. Vor Gericht bestritt sein ehemaliger Chef die überlangen Arbeitszeiten: Der Arbeitnehmer habe "halt privat viel Zeit im Lokal verbracht". Die Wiener Arbeiterkammer erkämpfte laut einer Aussendung nun 9.100 Euro Nachzahlung für Cedomir C. für Lohn, Überstunden und Urlaub.

Laut Geschäftsführer habe Cedomir C. nur von 12 bis 15 Uhr sowie von 19 bis 20 Uhr gearbeitet. Dabei waren laut AK alleine die Öffnungszeiten der Pizzeria 11 bis 15 und 18 bis 22 Uhr, Vor- und Nacharbeiten noch nicht mitgerechnet.

Bar ausgezahlt

Denn der Koch wurde täglich in bar bezahlt: Erst bekam er 70 Euro, später nur noch 40 Euro, weil der Geschäftsführer "weniger Geld" hatte, da er "zwei Servierkräfte anstellen musste", so die AK in einer Aussendung. Das deckte nicht den kollektivvertraglichen Mindestlohn ab, geschweige denn die regelmäßigen Überstunden: 173 blieb der Dienstgeber dem Koch schuldig, weshalb sich Cedomir C. an die AK wandte.

Darüber hinaus sei der Koch für insgesamt 13 arbeitsfreie Tage nicht bezahlt worden. Zudem behauptete der Dienstgeber, Cedomir C. sei unentschuldigt nicht mehr zum Dienst erschienen.

Koch legte Beweise vor

Laut AK konnte Cedomir C. jedoch seine fristgerecht übermittelte Krankmeldung ebenso vor Gericht vorlegen wie ein Kündigungsschreiben durch den Dienstgeber, also noch ein Beweis, dass kein unberechtigter Austritt durch den Dienstnehmer vorlag.

Der Dienstgeber wollte sich im Nachhinein einfach die Entgeltfortzahlung im Krankenstand zurückholen und von den Forderungen abziehen. Das Gericht entschied für Cedomir C. und sprach dem Koch insgesamt 9.100 Euro zu.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.