"Anrainer sind total verunsichert"

Abzocke in Wiener Hundezone

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Seit vergangenem Sommer werden Lenker dort reihenweise abgestraft, wie mehrere Strafverfügungen zeigen, die ÖSTERREICH vorliegen. 

Wien. Mit 187.000 Quadratmetern ist der Hundeauslaufplatz bei der Rustenschacher Allee im Wiener Prater der zweitgrößte von Wien. Entsprechend genutzt wird die Kurzparkzone entlang der Allee von Hundehaltern, aber auch von den Bewohnern der angrenzenden Gartensiedlung, die dort sogar schon seit Jahrzehnten parken.

Seit vergangenem Sommer werden Lenker dort reihenweise abgestraft, wie mehrere Strafverfügungen zeigen, die ÖSTERREICH vorliegen.

Abzocke in Wiener Hundezone
© Faksimile
× Abzocke in Wiener Hundezone
Strafverfügung.

 

Das Kuriosum: Gestraft wird, weil zwei Räder der Fahrzeuge auf einem etwa 40 Zentimeter breiten Erdstreifen stehen (die anderen zwei auf dem Asphalt). Seit vergangenem Sommer eben zählt dieser Erdstreifen offenbar zur „Grün- und Pflanzungsfläche“ der Stadt. Kommuniziert wurde das bisher nicht ausreichend. Der Streifen ist durch Holzpoller auf der einen und den (abbröckelnden) Straßenasphalt auf der anderen Seite begrenzt.

Abzocke in Wiener Hundezone
© Privat
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Strafe, weil Lenkerin so parkte.

 

Anrainer sind "total verunsichert"

„Wir Anrainer der Gartensiedlung sind total verunsichert, wie wir parken sollen. Es gab auch schon Anzeigen an Mitbewohner der Gartensiedlung, weil diese zu nah beim Radstreifen parkten“, heißt es in einem Schreiben an das Magistrat.

Lokalaugenschein Rutschenschacher Allee
© Privat
Lokalaugenschein Rutschenschacher Allee

 

Der Ärger ist groß. Es geht um Strafen in Höhe von 70 bis 140 Euro. „Wir würden die Strafen ja verstehen, wenn wir mitten auf dem Rasen stehen würden. Wir haben aber am Straßenrand geparkt, um den vorbeifahrenden Radfahrern oder dem Bus nicht im Weg zu stehen. Es gibt entlang der Straße mehrere Holzpoller, die ja eigentlich die Grenze markieren“, sagen die Hundehalterinnen Natascha und Irene zu ÖSTERREICH.

Abzocke in Wiener Hundezone
© TZÖ Eckhardt
Hunderhalterinnen Natasche und Irene

 

Beide Frauen wollen jetzt Einspruch erheben. Anwältin Ulla Deym: „Ich schließe nicht aus, dass die Grünanlagenverordnung mangelhaft ist. Ich würde Betroffenen daher raten, die Strafverfügung zu bekämpfen.“

Anwältin Ulla Deym
© TZÖ Fuhrich
× Anwältin Ulla Deym
Anwältin Ulla Deym

 

Die Causa wird jetzt auch um eine politische Komponente reicher. Auf ÖSTERREICH-Nachfrage sagt SPÖ-Bezirksvorsteher Alexander Nikolai: „Ich werde das Anliegen beim nächsten Termin mit den Magistratsdienststellen und der Polizei ansprechen und abklären, was der Anlass für die Kontrollen und Strafen ist, beziehungsweise, ob vor Ort ein Änderungsbedarf besteht.“

Bezirksvorsteher Alexander Nikolai
© SPÖ Wien
× Bezirksvorsteher Alexander Nikolai
Bezirksvorsteher Alexander Nikolai (SPÖ)

 

Larissa Eckhardt

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