Rechnungshof kritisiert Haftanstalt
Asylamt bei Haftentlassung nicht immer informiert
Wien. Der Bericht zu der 2014 eingerichteten Behörde, die für Asylverfahren erster Instanz und die Vergabe von Aufenthaltstiteln zuständig ist, wurde am Freitag präsentiert. Darin ist u. a von Informationslücken bei straffälligen Fremden die Rede: Demnach hätten Justizanstalten das BFA über den Antritt und die Entlassung aus einer Haftstrafe bei Fremden „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ zu verständigen. Grundsätzlich würden die zuständigen Sicherheitsbehörden dies auch tun, befindet der Rechnungshof. Mit einer Ausnahme: die Justizanstalt Josefstadt in Wien. Diese würde die zuständige BFA-Regionaldirektion „nicht durchgängig vor Spontanentlassungen von Fremden informieren“, heißt es im Bericht des Rechnungshofs.
Der RH hält außerdem Verbesserungen in der Ausbildung sowie beim Qualitäts- und Risikomanagement des BFA für notwendig.
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