An einer Hotel-Rezeption hustete ihm ein anderer Gast mitten ins Gesicht - mit Absicht, ist sich der Schmuckhändler sicher. Und dennoch: Das Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Betroffene zeigt sich entsetzt und fordert eine Änderung der Gesetzeslage.
Heinz-Michael Schulz, ein Geschäftsmann aus Wien, war Mitte Juli beruflich in Feldkirchen bei Graz. Als er im Hotel ankam, stieß er auf Mitarbeiter einer Kärntner Firma, die mit Bierflasche in der Hand, ebenfalls auf den Check-In warteten. Einer der Männer war sichtlich alkoholisiert und drängte sich vor, so Schulz. "Es stimmte nicht, aber da ich keinen Streit anfangen wollte, ließ ich ihm den Vortritt", erinnert sich Schulz im Gespräch mit "oe24".
Doch anstatt eines "Danke, dass Sie mich vorgelassen haben", bekam Schulz genau das Gegenteil zu spüren - einen Corona-Angriff. Der Mann drehte sich um, trat an ihn heran und hustete ihm hinter vorgehaltener Hand ins Gesicht - und das mitten in der Coronakrise! "Ich war komplett perplex", erklärt Schulz. Er sah darin bloße Absicht und verständigte prompt die Polizei. Vor den Beamten stritt der "Spucker" die Attacke ab, so Schulz. Doch als diese das Rezeptionsvideo sicherstellten, war offensichtlich, dass es sich um eine absichtliche Aktion handelte. Noch vor Ort wurden die Daten der Beteiligten aufgenommen und der Wiener Schmuckgroßhändler erstattete Anzeige wegen des "Verdachts des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten".
Polizist: "Das wird nix"
Rund ein Monat später fand sich Schulz in einer Wiener Polizeiinspektion wieder. "Ich war dort, um meine Aussage zu machen", erklärte er. Doch der diensthabende Beamte machte ihm wenig Hoffnung: "'Das wird nix, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen', hat er mir gesagt", so Schulz. Und das obwohl ein Anhusten gerade während der Pandemie ein erhöhtes Risiko darstellt.
Immerhin kann ein Anhusten oder ein Anspucken des Opfers durchaus strafrechtlich relevant sein. Bedroht man jemanden beispielsweise damit, ihn mit dem Coronavirus anzustecken, so kann dies laut §107 StGB unter gefährliche Drohung fallen und das auch wenn keine Infektion vorliegt. Will man das Opfer durch die Drohung nur zu einem bestimmten Handeln zwingen, erfülle dies den Tatbestand der Nötigung ($ 105 StGB).
Corona-Angriff: Verfahren eingestellt
Doch im Falle von Herrn Schulz aus Wien sollte der Polizist Recht behalten. Ende September erreichte ihn die Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Graz. Das Verfahren zum Corona-Angriff wurde eingestellt, "weil es keinen Hinweis auf das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit beim Beschuldigten oder für ein sonst risikoerhöhendes Verhalten erbrachte", heißt es in dem Schreiben, das oe24 vorliegt. Der Kärntner bestritt die Absicht und selbst eine Zeugenaussage und die Auswertung des Videomaterials einer Überwachungskamera konnten dies nicht eindeutig widerlegen.
"Das muss abgestellt werden"
Für Heinz-Michael Schulz ist dies freilich ein Rückschlag. "Mir geht es da nicht einmal um meine Causa. Mir geht es vor allem darum, dass es nicht sein kann, dass man sich anhusten lassen muss und dann nichts dagegen unternehmen kann", so der Geschäftsmann. Für seinen Fall sieht er keine Chance mehr, dennoch wollte er durch das Publikmachen seines Erlebnisses die allgemeine Problematik ins Licht der Öffentlichkeit rücken. "Dies als Druckmittel benutzen zu können, muss abgestellt werden", erklärt er gegenüber "oe24".