Notwehrüberschreitung

Er schaute Fußball – sie stach zu: Acht Monate Haft

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Opfer änderte in Wiener Verhandlung plötzlich Aussage und sagte zugunsten der Angeklagten aus - Gericht: Notwehrüberschreitung.

Wien. Im Prozess um eine dreieinhalb Jahre zurückliegende Bluttat in Wien haben die Geschworenen am Freitagabend Notwehrüberschreitung geltend gemacht. Die Frau wurde zu acht Monaten bedingt verurteilt und sofort enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
 
Die Geschworenen bejahten zwar mit 7:1 die an sie gestellte Frage nach versuchtem Mord, machten jedoch Notwehrüberschreitung geltend. Sie billigten der Frau zu, zur Abwehr des gegen sie gerichteten Angriffs zum Messer gegriffen und dabei das gerechtfertigte Maß an Notwehr überschritten zu haben. Die Notwehrüberschreitung wurde als grob fahrlässige schwere Körperverletzung qualifiziert.
 

Angeklagte plädierte auf Notwehr

 
Gülizar A. (31) musste sich am Freitag am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes verantworten.
 
Die Kindergruppenbetreuerin war am 23. Februar 2016 in einer Gemeindebauwohnung in Meidling mit ihrem damaligen Freund verabredet. Doch als die Austro-Türkin an der Wohnungstür von Ilhan U. läutete, machte er ihr nicht auf. Er schaute lieber mit einem Kumpel Fußball im TV.
 
Laut dem späteren Opfer soll die von Anwalt Andreas Strobl vertretene Angeklagte daraufhin auf das Fensterbrett geklettert und von dort in die Wohnung gelangt sein.
Atemnot. Dann soll Ilhan U. die 31-Jährige aus der Wohnung gezerrt haben. Im Stiegenhaus gerieten die beiden in Streit. Die Auseinandersetzung verlagerte sich zurück in die Wohnung. „Er hat mich geschlagen und meine Nase und meinen Mund zugehalten. Ich hatte schon Atemnot. Also hab ich nach einem Messer gegriffen und wollte ihn damit piksen. Ich wollte ihn nicht verletzen“, sagte die Angeklagte.
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