Gericht entschied

Hammer-Urteil: Friseur muss im Lockdown keine Miete zahlen

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Weil er im Frühjahr wegen der gesetzlichen Corona-Vorgaben sein Geschäft schließen musste, muss er für diese Zeit keine Miete zahlen.

Ein Friseur, der im Frühjahr wegen gesetzlicher Vorgaben im Rahmen der Coronapandemie sein Geschäft schließen musste, muss für diese Zeit keine Miete zahlen. Zu diesem Urteil kam das Bezirksgericht Meidling, schreibt die "Presse". Die Anwälte des Friseurs warnen zugleich vor einer Verallgemeinerung des Falles. Das Urteil (9 C 368/20b) ist noch nicht rechtskräftig.

Das Bezirksgericht bezieht sich auf den Artikel 1104 ABGB, wonach für ein Objekt kein Mietzins zu zahlen sei, wenn dieses "... wegen außerordentlicher Zufälle, als Feuer, Krieg oder Seuche, großer Überschwemmungen, Wetterschläge ... gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann". Das Coronavirus sei eine Seuche und habe den Lockdown ausgelöst, argumentiert das Gericht.

Der Friseur habe im April die Räumlichkeiten überhaupt nicht für seine Zwecke nutzen können. Den vom Vermieter geltend gemachten Werbeeffekt des geschlossenen Salons sah das Gericht nicht, da kaum Leute auf der Einkaufsstraße flanierten. Auch eine anderweitige Nutzung des Raumes sei für den Friseur nicht möglich gewesen. Unerheblich sei, wie sich der Umsatz danach entwickelt hat.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Singer, Kessler & Partner, die den Friseur vertraten, warnen aber in der "Presse" vor einer Verallgemeinerung des Urteils. In diesem Fall sei es um einen Friseur gegangen, der komplett schließen musste. "Wie die Rechtslage bei einer Teilöffnung zu beurteilen ist, bleibt abzuwarten. Gerade im Bereich Gastronomie wird die Rechtslage wohl anders sein", betonen die Anwälte.


 

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