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Wiederholte Geldbuße soll kommen

Impf-Pflicht: Für wen sie gilt

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Alle in Österreich Lebende ab 14 Jahren soll die Impfpflicht umfassen. Mit wenigen Ausnahmen. 

Wien. Beim gestrigen Impfgipfel waren sich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, die Ärzte Wiedermann-Schmidt und Wenisch sowie SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner einig, dass die Impfpflicht ab 1. Februar kommen müsse. Auch Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger zeigte sich gestern gesprächsbereit.

Am 6. Dezember soll der Gesetzesentwurf in Begutachtung gehen. An Details wird noch gefeilt:

  • Grundsätzlich soll die Impfpflicht für alle in Österreich lebende Personen ab 14 Jahren (Strafmündigkeit) gelten. Ausgenommen werden Menschen, die amtsärztlich bestätigt einen medizinischen Ausschließungsgrund haben. Auch Schwangere, die sich nicht impfen lassen wollen, unterliegen nicht der Impfpflicht.
     
  • Die Impfpflichtigen sollen über die ELGA-Daten – wer ist nicht geimpft, liegen Ausnahmen vor – erhoben werden.
     
  • Zunächst soll ein Impftermin angeboten werden. Sollte dieser ausgeschlagen werden, würde man – ähnlich wie bei Strafen bei Schnellfahren – eine Strafverfügung zugeschickt bekommen.
     
  • Die konkrete Strafhöhe ist noch offen. Sie soll aber vom Einkommen abhängig sein. Die Höchststrafe könnte über 7.000 Euro betragen.
     
  • Zudem sind wiederholte Strafen möglich. Noch nicht beantwortbar sei, wie lange die Impfpflicht gelten soll. Sie könnte zunächst zeitlich beschränkt werden, bei Bedarf verlängert werden und sie soll alle drei Impfungen umfassen. 
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