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Parteienverkehr nur in dringenden Fällen

Lockdown: Wien sperrt Ämter jetzt (fast) völlig zu

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Persönliche Amtswege sollen ab sofort so weit wie möglich vermieden werden. 

Wien. Wenn heute der bundesweite Lockdown in Kraft tritt, sind auch die Ämter und Dienststellen der Stadt Wien verpflichtet, den persönlichen Parteienverkehr auf das Nötigste zu reduzieren. Amtswege und persönliche Termine werden nur in unaufschiebbaren, dringenden Fällen vorgenommen.

Dringende Fälle. Dringende, unaufschiebbare Fälle treten ein, wenn Personen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen diverser Stellen (Banken, Post, Versicherungen etc.) gültige Ausweise und Unterlagen benötigen und zur Erneuerung der Gültigkeit (Personalausweis etc.) zur Identifizierung persönlich bei der Behörde erscheinen müssen.

Dringend und unaufschiebbar heißt auch, wenn die Erledigung des Amtsweges nicht auf einen späteren Zeitpunkt – nach dem Lockdown – verschoben werden kann. Wichtige Leistungen aus den Bereichen, Gesundheit, Meldewesen, Soziales, Nothilfe-Angebote oder Termine, die gesetzlich verpflichtend sind, bleiben aufrecht.

Online-Alternativen. Der Großteil der Anträge kann in Wien bereits online erledigt werden. Infos gibt es auf wien.gv.at.

Telefon-Anfragen. Zusätzlich lässt sich auch vieles über einen Anruf in der zuständigen Magistratsabteilung erledigen. Nicht jede Frage muss mit persönlichem Erscheinen gekoppelt sein. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie persönlich erscheinen müssen, erkundigen Sie sich vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
 

Strikte Maskenpflicht. Die Stadt Wien empfiehlt dringend, sich vor jedem persönlichen Termin testen zu lassen. In allen Ämtern und Dienststellen der Stadt Wien gilt strikte FFP2-Maskenpflicht. 

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