Der erste Angeklagte in dem dramatischen Missbrauchsfall einer erst 12-Jährigen muss sich am Dienstag vor Gericht verantworten.
Mit ihm soll das Martyrium des Mädchens in Favoriten begonnen haben. Am Dienstag musste sich der erst 17 Jahre alte syrische Flüchtling als erster wegen der Vergewaltigung der 12-Jährigen verantworten.


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Doch der Angeklagte kam gleich einmal zu spät. 20 Minuten ließ sich der Syrer Zeit, um zu seiner Verhandlung am Wiener Landesgericht zu kommen. Gesucht wurde der 17-Jährige im ganzen Gebäude von seinem Anwalt, aber auch von den Mitarbeitern des Landesgerichtes. In grauem Anzug und weißen Sneakers huschte er schließlich mit seinem Vater an der Seite um 9.20 Uhr in den Gerichtssaal hinein. Die Verhandlung vor einem Schöffensenat konnte dann kurze Zeit später beginnen.
Der Prozess wurde allerdings nach kurzer Zeit vertagt, er soll am 7. Jänner fortgesetzt werden. Dann wird auf Antrag des Privatbeteiligtenvertreters, Sascha Flatz, ein Freund des Beschuldigten gehört, der von dem Übergriff gewusst haben soll.
Der 17-Jährige, für den weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, soll Anfang 2023 das junge Opfer in einem Parkhaus am Hauptbahnhof zum Oralverkehr gezwungen haben. Rund 12 Jugendliche wurden beschuldigt, das Opfer teils gemeinsam über Monate hinweg immer wieder missbraucht zu haben.
"Er ließ aber nicht locker"
In ihrer Vernehmung Monate später schilderte das Mädchen schließlich, wie sie zum Sex-Objekt der Teenie-Horde wurde: Den 17-Jährigen hätte sie im Helmut-Zilk-Park kennengelernt, und mit ihm Snapchat-Daten ausgetauscht.
Eines Abends habe er sie dann ins Parkhaus in den obersten Stock gelockt. Dort solle zuerst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach soll sich allerdings die Situation geändert haben. „A. fragte mich, ob ich ihm einen blasen würde. Ich antwortete, dass ich so etwas nicht mache. Er ließ aber nicht locker.“ Doch er habe seine Hose geöffnet und ihren Kopf mit der Hand hinuntergedrückt.
„Ich sagte 'Nein, ich will nicht!'. Er sagte aber: 'Komm schon, bitte mach! Mach es für mich!'.“ Sie habe sich dazu gezwungen gefühlt, es zu machen, er habe ihr am Kopf wehgetan.
Zur Vergewaltigung kündigte sein Verteidiger ein Tatsachengeständnis an. Der Anwalt zeigte Bedenken an der Qualifizierung des Delikts der Vergewaltigung und stellte die Gewalt in Abrede. Im Vorfeld behauptete der Bursche, er hätte mit dem Mädchen nie über das Alter gesprochen und sei davon ausgegangen, mit einer Gleichaltrigen einvernehmlichen Sex gehabt zu haben.
Deshalb hat die Staatsanwaltschaft auch das Delikt des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nicht angeklagt. Das Opfer hatte jedoch "glaubhaft geschildert", vergewaltigt worden zu sein, sagte die Staatsanwältin. Im Anschluss wurde für das Sexualdelikt die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Verteidiger hatte dies beantragt, der Schöffensenat gab dem statt.
Weiterer Prozess gegen 16-Jährigen
Am 5. Dezember folgt dann in dem Zusammenhang eine Verhandlung gegen einen 16-Jährigen wegen Vergewaltigung und versuchter geschlechtlicher Nötigung. Auch er hatte das Mädchen zum Beginn des Vorjahres kennengelernt und war dann später über die Chats von der Polizei ausfindig gemacht worden.
Gegen den 16-Jährigen war wiederum ursprünglich wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ermittelt worden. Die endgültige rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft ergab, dass Gewalt im Spiel gewesen sein könnte, was zu einer Anklage wegen Vergewaltigung führte. Der 16-Jährige soll außerdem versucht haben, die damals Zwölfjährige nach dem ersten Geschlechtsverkehr zu weiteren sexuellen Handlungen zu überreden, indem er ihr drohte, er werde ansonsten Videomaterial von ihr öffentlich machen.