Gutachten: Er ist zurechnungsfähig

Mord an Hadishat: Täter 'spricht' mit dem Opfer

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Bei der Tat war der 16-Jährige zurechnungsfähig – jetzt ist oder spielt er verrückt.

An dem betreuten Ort ihm Rahmen der Untersuchungshaft, an dem sich der Sohn einer aus Tschetschenien zugewanderten Familie jetzt befindet, hat Robert K. zumindest einen Selbstmordversuch hinter sich. Weinerlich gestand er den Ärzten, dass das Opfer mit ihm redet. Er sieht sich von „kleinen traurigen blassen Mädchen verfolgt“ mit „entstellten Gesichtern und zerfetzten Körpern“. Zwei Figuren aus dem Computerspiel League of Legends, Rengar und KhazX, sind angeblich immer an seiner Seite, ebenso wie eine unsichtbare Freundin, die ihn seit Kindheitstagen begleitet.

An manchen Tagen fühlt sich Robert K., als wären 10 Personen in ihm vereint. Einmal will er wie ein Delfin aussehen, dann wie ein Hai – und sich alle Zähne zuspitzen lassen wie eine Hauptfigur in seinem Lieblings-Anime ­Death Note. Es folgen Selbst­gespräche über Waffen und Früchte, die eingesammelt werden müssen wie in einem Computerspiel, dann spricht er wieder zu einem Mädchen – Hadishat? „Wie bist du hierher gekommen? Dass kann doch gar nicht sein!“

"Wollte wissen, wie es sich anfühlt, jemanden zu töten"

Obwohl das alles sehr dick aufgetragen klingt, kann der renommierte Gutachter Peter Hofmann nicht ausschließen, dass der 16-Jährige das „Vollbild einer Schizophrenie“ entwickelt hat. Allerdings erst nach der furchtbaren Bluttat an der 7-Jährigen vergangenen Mai in einem Gemeindebau in Döbling.

Zum Tatzeitpunkt dagegen war Robert K. – so der Gerichtspsychiater – zurechnungsfähig. Sein Motiv: Er wollte wissen, wie sich anfühlt, jemanden zu töten bzw. wie und was er dabei fühlt. Bei den ersten Befragungen (bevor er plötzlich Stimmen hörte, die ihm alles befahlen) gab er zu, nichts gespürt zu haben.

Der Anwalt der Hinterbliebenen, Niki Rast, ist angesichts dessen entsetzt: „Ich bin mir ja sicher, dass Robert K. weiter getötet hätte, und dass die Polizei einen Serien-Täter gestoppt hat. Hadishats Familie ist weiter schwer geschockt, aber erleichtert, dass dem Peiniger wenigstens die Maximalstrafe droht.“

Wie ÖSTERREICH bereits berichtete, steht mit der Beurteilung, dass der Gymnasiast zurechnungsfähig war, einem Mordprozess nichts mehr im Weg. Dem Jugendlichen drohen somit bis zu 15 Jahre Haft. Und: Aufgrund der Gefährlichkeitsprognose des Gutachters käme Robert K. nach Verbüßung der Haftstrafe in Psychoverwahrung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Wobei der Gutachter bereits jetzt feststellt, dass eine Heilung schwer bis kaum möglich sei. Es gilt die Unschuldsvermutung. (kor)

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