Der 60-Jährige bot dem Mädchen Kekse an und ging mit ihm in die Wohnung.
Ein 60-jähriger Wiener ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Pensionist hatte am 8. September 2017 ein neunjähriges Mädchen in seine Wohnung gelockt, ins Badezimmer dirigiert und zu geschlechtlichen Handlungen aufgefordert.
Die Eltern der Kleinen hatten diese mit in eine Wohnhausanlage in Simmering genommen, wo eine Großmutter des Mädchens gelebt hatte. Nach deren Tod musste ihre Wohnung geräumt werden. Während die Eltern dem nachkamen, schickten sie ihre Tochter zum Spielen in den Innenhof. Dort fiel diese dem Angeklagten auf.
Mädchen konnte selbst flüchten
Er sprach das Mädchen an und bot der Neunjährigen Kekse an. Diese folgte dem Unbekannten. Als er im Bad plötzlich Dinge verlangte, von denen die Unmündige noch nie gehört hatte, gelang es ihr, unter einem Vorwand aus der fremden Wohnung zu kommen. "Das darfst niemandem erzählen! Das bleibt unser Geheimnis", schärfte ihr der Mann noch ein.
Dessen ungeachtet vertraute sich die Betroffene sofort den Eltern an, die die Polizei verständigten. Der 60-Jährige wurde in seiner Wohnung festgenommen. Den Beamten fiel dabei auf, dass diese für einen alleinstehenden Pensionisten recht eigenartig hergerichtet war. Die Wände waren rosa gestrichen, Spielsachen in Hülle und Fülle vorhanden. "Ihre Wohnung ist wie ein Kinderzimmer eingerichtet", hielt Richter Christoph Bauer fest. "Wie ich meine Wohnung einrichte, ist meine Sache. Das ist rein für mich", meinte der 60-Jährige.
"Sind Sie pädophil?"
"Sind Sie pädophil?", wollte der Richter wissen. Der Angeklagte verneinte. Allerdings weist er eine einschlägige Vorstrafe auf. Im Jahr 2001, als er noch als Schulwart tätig war, hatte er an einer zwölfjährigen Schülerin Oralverkehr vorgenommen. "Das war ein Blödsinn von mir", entgegnete er, als ihn der Richter damit konfrontierte. Zum nunmehr inkriminierten Faktum war der Pensionist geständig. Das Mädchen sei ihm über den Weg gelaufen, als er nach einer dreitägigen Lokaltour heimkam: "Ich hatte eigentlich keine böse Absicht. Es war mehr Neugierde als wie eine Befriedigung." Was er damit anrichtete, sei ihm erst im Nachhinein bewusst geworden: "Es kommt mir immer zu spät, so was."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 60-Jährige erbat Bedenkzeit.