Fünf Jahre Haft

Oberlandesgericht entscheidet über Seisenbachers Haftstrafe

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Zweifacher Judo-Olympiasieger in erster Instanz wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu fünf Jahren verurteilt worden.

Wien. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) wird am heutigen Donnerstag darüber entscheiden, wie viele Jahre der wegen schweren sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilte Ex-Judoka Peter Seisenbacher im Gefängnis verbringen muss. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch des zweifachen Judo-Olympiasiegers bereits bestätigt, bei dieser Verhandlung geht es um die Strafberufung.
 
Seisenbacher, der 1984 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles die Goldmedaille erkämpft und diesen Erfolg vier Jahre später in Seoul wiederholt hatte, war im Dezember 2019 am Wiener Landesgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hatte. Ob bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Platz für eine von Verteidiger Bernhard Lehofer erwünschte Reduktion der von der ersten Instanz verhängten Strafe bleibt, muss ein Drei-Richter-Senat entscheiden.
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