Einweisung!

Rasende Eifersucht: Pensionist stach 40 Mal auf Ehefrau ein

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Der 62-Jährige soll seine flüchtende Frau im Hof des Mehrfamilienhauses getötet haben. 

Der Fall wurde am Montag vor dem Landesgericht Leoben verhandelt. Angeklagt ist ein Pensionist (62), der im November 2023 seine Ehefrau im Bezirk Murztal mit 40 Messerstichen getötet haben soll. Gefunden wurde ihre Leiche im Hof zwischen dem Stiegenaufgang und den Garagen des Wohnhauses in Pöls.

Grund für die Bluttat: Er verdächtigte seine Ehefrau, einen Liebhaber zu haben. Die Zeugen bestätigten das aber nicht.

Verheiratet waren die beiden bereits seit 1987, sie hatten einen gemeinsamen Sohn. Die Ehefrau war äußerst beliebt und arbeitete schon lange in einem Seniorenheim. Dort soll sie laut dem Angeklagten einem Pfleger näher gekommen sein. Beschreiben konnte er seinen Nebenbuhler aber nicht.

Am Tag der Bluttat will er einen Knutschfleck am Hals der Frau entdeckt haben. Im Zuge eines Streites ging der 62-Jährige in die Küche und holte ein 34 Zentimeter langes Küchenmesser. Damit stach er in den Hals seiner Frau, die gerade im Wohnzimmer die Zeitung las. 

Auch als sie flüchtete, ließ er nicht locker. Im Stiegenhaus und vor dem Haus soll er noch weiter auf sie eingestochen haben. Das Opfer erlitt 40 Stiche im Bereich Kopf, Hals, Schulter, Schlüsselbein und Rücken. 

Gutachter änderte Einschätzung

Der Gutachter Manfred Walzl attestierte dem Mann eine schwerwiegende psychische Störung. Da er als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, verfügte das Gericht eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. 

Hatte der Gutachter ihn zunächst trotzdem als zurechnungsfähig eingestuft, so revidierte er bei der Verhandlung seine Meinung. Das sei nur ein Zwischengutachten gewesen, so der Sachverständige. Aufgrund dieser Einschätzung wurde den Geschworenen zusätzlich die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit gestellt, die diese verneinten.
 
 "Bei ihm hat sich ein Schalter im Kopf umgedreht", meinte der Verteidiger, der die Tat seines Mandanten nicht beschönigte, sondern nur auf das Geständnis verwies.

"Glauben Sie immer noch, dass Ihre Frau fremdgegangen ist?", fragte Richter Richard Gollner den Angeklagten. "Ja," lautete die knappe Antwort. Als "Beweise" führte der 62-Jährige Pornofilme am Laptop seiner Frau und Spuren auf der Unterwäsche an. Außerdem habe sie ständig neue Kleidung gekauft. Der Richter gab zu bedenken, dass das Opfer im Heim Dienstkleidung getragen habe. "Wozu also neue Kleidung für einen Liebhaber?", stellte er in den Raum.

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