Urteil ist nicht rechtskräftig

Schuldig! Strache wegen Bestechlichkeit verurteilt

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Knalleffekt in der Ibiza-Affäre! Strache nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingt verurteilt.

Wien. Es ist ein historisches Urteil, das der frühere FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Freitag nach knapp vierstündiger Verhandlung hörte. Denn Richterin Claudia Moravec-Loidolt sprach ihn im 1. Ibiza-Prozess schuldig!

Historisches Urteil. Strache fasste am Wiener Straflandesgericht in erster Instanz wegen Bestechlichkeit 15 Monate bedingte Haft aus. Immerhin muss Strache nicht ins Gefängnis, die Richterin gab ihm eine dreijährige Probezeit. Der mitangeklagte Besitzer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, bekam wegen Bestechung zwölf Monate auf Bewährung.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, beide berufen. Beide sind bisher unbescholten, doch Strache könnte bald erneut vor Gericht stehen (siehe Story unten).

Spenden und Einflussnahme. Strache wurde in zwei Punkten verurteilt: Zum einen wegen zwei Spenden Walter Grubmüllers an die Bundes-FPÖ: 2.000 Euro im Oktober 2016 und 10.000 Euro im August 2017. In ihrer Urteilsbegründung sprach Richterin Moravec-Loidolt Klartext: Nach der ersten Spende habe Strache als damaliger FPÖ-Obmann eine „faktische Einflussnahme“ auf FPÖ-Abgeordnete vorgenommen: „Herr Strache, Sie wussten schon lange von der Ungerechtigkeit um die Prikraf. Ausgerechnet nach der Spende beginnen Sie, aktiv zu werden.“

"Einfluss im Parlament geltend gemacht"

Initiativantrag. Als Amtsgeschäft habe Strache dann dafür gesorgt, dass im Juni 2017 ein Initiativantrag zur Privatklinik Währing im Nationalrat eingebracht wurde, dafür hat er laut Richterin seinen „Einfluss im Parlament geltend gemacht“. Die Richterin weiter knallhart: „Zum Zeitpunkt der 2. Spende von 10.000 Euro gab es den Initiativantrag bereits. Man wusste also, wofür man bezahlt. Ein Konnex stand ohne Zweifel zeitlich und thematisch fest.“

Strache bestreitet aber genau das. Nach dem Urteil sagt er, er habe stets „aus Überzeugung“ gehandelt, er sei „schockiert“ (mehr dazu rechts).
Freispruch wegen Korfu-Flug. Von zwei Anklagepunkten wurden Strache und Grubmüller im Zweifel freigesprochen. Wegen der Einladung Grubmüllers an Strache zu einem Urlaub auf Korfu 2018 (die Reise fand nicht statt) und dem Angebot Grubmüllers für die ­Europawahl 2019 zu spenden. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

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