Baupolizei

Stadtquartier Kurbadstraße: Baubewilligung mangelhaft

Die Baupolizei hätte nichts dagegen, die Bauarbeiten für das Stadtquartier Kurbadstraße könnten also schon starten. Ein Bescheid der Baupolizei wurde jedoch ausgestellt, laut dem kein Umweltprüfungsverfahren notwendig war. Jetzt die Überraschung: Das Verwaltungsgericht schmetterte den Bescheid ab.

Seit Jahren laufen die Planungen für ein neues Stadtquartier in der Favoritner Kurbadstraße. In der Nähe der U1-Station Oberlaa sollen 750 neue Wohnungen entstehen, umgeben von zahlreichen Geschäften, Kinderbetreuung und einer Fußgängerzone. Derzeit laufen die Bewilligungsverfahren für die Bauarbeiten – zuletzt erlitten die Bauwerbenden jedoch einen herben Rückschlag.  

Alles ist rückzuführen auf einen Bescheid der Magistratsabteilung 37 – auch bekannt als Baupolizei. Mit diesem bestimmte sie, eine Baubewilligung sei möglich, ohne zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt zu haben. Dieser Bescheid wurde nun vom Verwaltungsgericht zurückgeworfen – da er "äußerst mangelhaft" sei.

"Mangelhafte Ausführung"

Ein sogenanntes Umweltverträglichkeits-Verfahren (UVP-Verfahren) wird bei größeren Bauprojekten eingeleitet, um zu kontrollieren, inwiefern die Pläne mit der umliegenden Umwelt einhergehen. So wurden etwa Konzepte wie eine Seilbahn auf den Kahlenberg, das Heumarkt-Projekt oder jüngst der Wohnkomplex am Napoleonwald vorerst gestoppt, um eben jene Verträglichkeit mit der Umwelt zu prüfen.

Die Baupolizei entschied sich per besagtem Bescheid, dass es für das Stadtquartier kein UVP-Verfahren benötige. Die Umweltorganisation "Alliance for Nature", unterstützt von der Initiative Lebensraum Oberlaa, legte Beschwerde ein – und bekam Recht.

Größter Kritikpunkt des Rechtsanwalts Piotr Pyka, Rechtsanwalt der Alliance for Natur: Die Baupolizei hätte bei den Messungen gepfuscht. Das im Entstehen begriffene Stadtquartier umfasst acht Bauplätze. Diese wurden dahingehend geprüft, inwiefern Grenzen an in Anspruch genommene Flächen durch die Bauarbeiten überschritten werden. Und jetzt kommt's: Einen der acht Bauplätze – Nummer Acht – nahm man jedoch in die Messungen nicht mit ein. 

Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass an der besagten Stelle bereits eine Tiefgarage besteht und deshalb die Fläche nicht "neu" bebaut wird. Piotr Pyka argumentierte vor Gericht, eine Garage würde nicht die Bauten in die Höhe annullieren, das Verwaltungsgericht gab ihm recht. "Die Sorge ist, dass bei Berücksichtigung des Bauplatzes Acht die Schwellenwerte der Messungen für eine UVP-Pflicht überschritten werden würden", erklärt der Experte für Umweltrecht. 

Wie es weitergeht

Die Baupolizei erklärte nun, man sei nun angehalten, "ergänzende Ermittlungen bzw. Feststellungen zu treffen und gegebenenfalls einen neuerlichen Bescheid zu erlassen." Es liege in der Verantwortung der Bauträger, einen Feststellungsantrag bei der UVP-Behörde zu stellen, um final zu klären, inwiefern ein solches Verfahren für das Projekt notwendig sei.

Ob es also ein UVP-Verfahren braucht oder nicht, ist weiterhin nicht klar. Die Baupolizei beharrt indessen auf ihre Meinung bezüglich des Bauplatzes Acht. Kurz nach der Entscheidung wurde eine neue Baubewilligung für den Platz ausgestellt. Mit der Information bezieht man sich auf Stellungnahmen der UVP-Behörde, wonach der Bauplatz für Messungen irrelevant sei.

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