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Stalker war von Ex besessen: Er soll neuen Freund attackiert haben

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Der Angeklagte hatte die Trennung nicht akzeptiert und war seiner Ex überallhin gefolgt. Mit einem Messer in der Hand crashte er sogar ihre ihre Geburtstagsparty. Im Schnitt rief er das Opfer 50 Mal pro Tag an. 

Liebe ist das definitiv nicht! Es dürfte sich eher um Besessenheit handeln. Dass die Frau, mit der er von 2019 bis zum vergangenen Frühjahr liiert war, im Mai die Beziehung beendet hatte, akzeptierte der 25-Jähriger jedenfalls nicht nicht. Bis Ende August tauchte er täglich an ihrer Adresse oder an ihrem Arbeitsplatz auf und rief zusätzlich im Schnitt 50 Mal am Tag an. "Er ist abhängig, er ist ihr total verfallen", sagte am Dienstag sein Verteidiger beim Prozess am Landesgericht in Wien.

Die Frau sei "Gift für ihn", so der Anwalt: "Er weiß, dass er da Abstand bekommen muss. Er ist auch schon recht weit gekommen." Der Umstand, dass der dreifach vorbestrafte 25-Jährige sich derzeit aufgrund seiner letzten Verurteilung wegen eines Eigentumsdeliktes in Strafhaft befindet, dürfte dabei keine unwichtige Rolle spielen. Allerdings nutzt er sogar die Telefonate, die er in der Justizanstalt führen darf, zumindest teilweise dazu, um die Nummer seiner Ex zu wählen.

Verfolgung gab der 25-Jährige zu

Zur beharrlichen Verfolgung war der 25-Jährige in seinem Prozess geständig. Unter anderem hatte er die letzte Geburtstagsparty der 24-Jährigen gecrasht, indem er mit einem Klappmesser vor dem Lokal auftauchte, in welchem die Frau mit Freunden und Arbeitskollegen gefeiert hatte. Er verlangte lautstark, sie müsse jetzt mit ihm mitkommen, ansonsten würde er ihrem Großvater etwas antun. "Wir waren Freunde", erklärte der Angeklagte dazu einem Schöffensenat mit dem Vorsitz von Georg Olschak, "ich war nicht eingeladen. Da war ich sauer."

Den ebenfalls von der Anklage umfassten Vorwurf der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung gestand der 25-Jährige dagegen nicht. Als er seine Ex eines Tages abpasste, obwohl diese längst eine einstweilige Verfügung mit einem Annäherungsverbot erwirkt hatte, begegnete er nicht nur ihr, sondern auch ihrem neuen Freund. Da brannten ihm offenbar die Sicherungen durch. Da er diesmal ein Küchenmesser dabei hatte, ging er mit diesem auf den Mann los, um ihm - so zumindest die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, einen Bauchstich zu versetzen. Der neue Freund konnte der Stichbewegung ausweichen und den Bewaffneten mit Pfefferspray außer Gefecht setzen.

"Es war keine Zustichbewegung", behauptete der Angeklagte. Der andere Mann sei ihm "zu nahe gekommen. Ich wollte mich verteidigen, wenn er ein Messer hat. Aber er hatte keines. Er hat nur so ausgeschaut". Der neue Freund der 24-Jährigen kam seiner Zeugenladung nicht nach. Die Verhandlung wurde daher auf Mitte Dezember vertagt.

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