Top-Verteidigerin verdiente an ''Memoiren'' von Jack Unterweger. Laut OLG zu Unrecht.
Wien. Astrid Wagner ist die wohl bekannteste Strafverteidigerin des Landes, hat viele juristische Schlachten geschlagen und Erfolge für ihre Mandanten erstritten. Doch jetzt legte die Anwältin in eigener Sache eine Bruchlandung hin. Sie verlor vor dem OLG Wien (AZ: 33 R 83/21 z) ein Verfahren, das sie teuer zu stehen kommen könnte. Es geht um die Verwertung des Nachlasses von Jack Unterweger, dem berühmten Serienmörder.
Der schriftstellerisch begabte „Häfen-Literat“ war in den 1990er-Jahren von Georg Zanger vertreten worden, einer Koryphäe auf seinem Gebiet und jetzt auch der Jurist, der Astrid Wagner eine herbe Niederlage bescherte. Er war es, der die Vorzeigeverteidigerin erfolgreich klagte. Die beiden Topanwälte streiten seit Jahren darum, wer den geistigen Nachlass des Massenmörders Unterweger verwerten darf. „Ich habe die Kollegin mehrfach darauf hingewiesen, dass die Rechte bei mir liegen“, sagte Zanger zu ÖSTERREICH.
Diese Rechte trat der Mörder an seinen Verteidiger quasi als Kompensation ab, weil er dessen Prozesshonorare von über 100.000 Euro nicht bezahlen konnte. Spätere Einnahmen, etwa durch Buch- oder Filmrechte, sollte Prof. Zanger erhalten.
Wagner drohen sechsstellige Kosten
Doch tatsächlich zu Geld gemacht hat Astrid Wagner das Erbe Unterwegers, mit dem die Anwältin ein mehr als berufliches Verhältnis pflegte. In zwei Büchern erinnerte sie sich an ihre Liaison mit dem Mörder, verwendete Originalschriftstücke aus der Zelle. Aus ihrer Sicht völlig zu Recht, denn auch sie legte eine Vollmacht Unterwegers vor.
Doch sowohl das Erstgericht als auch jüngst das Oberlandesgericht gaben Georg Zanger recht. Demnach stehen ihm die Verwertungsrechte und damit auch die Einnahmen aus dem Nachlass zu. Die Richter verdonnerten die Anwältin sogar dazu, ihre Werke einstampfen zu lassen. Daneben drohen Wagner Kosten und Schadenersatzforderungen im sechsstelligen Bereich.
„Ein Fehlurteil“, wetterte Wagner gegenüber ÖSTERREICH: „Das Gericht hat sich nicht mit rechtlichen Argumenten befasst. Ich bin zuversichtlich, dass der Oberste Gerichtshof das Urteil aufheben wird.“