Verbotene Geschäfte

Todesschuss in Wien wegen Überweisung in den Iran

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Der zweitägige Mordprozess nach einem tödlichen Schuss im Zuge eines missglückten Geldgeschäfts in einer Visitenkarten-Druckerei in Simmering startete am Dienstag am Wiener Straflandesgericht. Angeklagt: Ein 35-jährigen Iraner, der einen Landsmann vor dessen Frau getötet haben soll.

Wien. An zwei Prozesstagen - fortgesetzt wird am 12. Dezember - soll geklärt werden, wie es zu dem tödlichen Schuss am 7. Mai in einem kleinen Geschäft auf der Simmeringer Hauptstraße gekommen ist. Die Staatsanwältin spricht von einem vorsätzlichen Delikt. Der Angeklagte argumentierte jedoch, zuerst mit der Waffe bedroht worden zu sein und sich lediglich gewehrt zu haben.  Bei einem Gerangel hätte sich dann der Schuss gelöst. Er bekannte sich nicht schuldig.

Der Angeklagte - Anwaltlich vertreten von Astrid Wagner und Michael Dohr - betreibt in Simmering eine Visitenkartendruckerei und Werbefirma, die laut Staatsanwaltschaft nicht genug abwarf, damit sich der Kleinunternehmer sein Leben auf großem Fuß leisten konnte - zumal er sich online gern und verlustreich auf Glücksspielseiten aufgehalten haben soll.

Im Mai lernte er über einen Telegram-Kanal das spätere Opfer Mojtaba B (38) und dessen Frau kennen. Das Ehepaar stammte ebenfalls aus dem Iran, lebte in Kärnten und wollte mithilfe des 35-Jährigen Geld in ihre Heimat überweisen. Aufgrund des weltweiten Embargos gegen den Iran sind Auslandsüberweisungen auf offiziellem Weg nicht möglich. Es ist daher üblich, Geldgeschäfte über Privatpersonen im Zuge des sogenannten Hawala-System abzuwickeln. Dabei geht es nicht um das direkte Transferieren von physischem Geld, sondern um das Übertragen einer Schuld.

Motiv: Verbotene Bankgeschäfte

Doch da unterscheiden sich die Angaben des Angeklagten mit jenen der Ehefrau des Getöteten als unmittelbare Zeugin. Sie gab bei der Polizei an, der 35-Jährige hätte einen Betrag in der Höhe von 33.000 Euro von dem Ehepaar annehmen sollen, der für den Bruder des Opfers im Iran gedacht war. Dazu hätte die Familie des 35-Jährigen wiederum im Iran diesen Betrag an den Bruder weiterleiten müssen.

Der Druckerei-Chef dagegen behauptet, dass nicht die beiden, sondern er über das Ehepaar Geld in den Iran hätte schicken wollen, um in sein Geschäft in Wien zu investieren. Seinen Angaben zufolge hätte das Ehepaar ihm 100.000 Euro zur Verfügung stellen sollen, diese verfügten aber nur über die 33.000 Euro.

Wer hat den Abzug wirklich betätigt?

Es kam zum Streit zwischen dem Ehemann und dem 35-jährigen Unternehmer. Laut Anklage soll der Jüngere zu der Waffe gegriffen und dem Kontrahenten in die Brust geschossen haben. Dieser ging trotz seiner schweren Verletzungen noch auf den Beschuldigten los und es kam zu einem Gerangel. Der 38-Jährige schrie um Hilfe, da ergriff seine Frau eine Visitenkartenstanze und schlug sie dem 35-Jährigen auf den Kopf.

Laut Untersuchungsbericht zu den Schmauchspuren kann nicht mehr klar gesagt werden, wer den Abzug der Tatwaffe der Marke Walther betätigt hatte, weil auch am Ärmel und der Jacke des Opfers Schmauchspuren gefunden wurden. Die Schussabgabe des Angeklagten ist wahrscheinlicher.

Die zweite Prozesstag im Dezember wurde wegen einer Erkrankung vertragt, der Ersatztermin wurde bis dato noch nicht anberaumt.

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