Maskenpflicht Wiener Linien

Wien

Verfassungsklage gegen die Wiener Maskenpflicht

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Laut MFG-Obmann Brunner soll die Maskenpflicht gegen Grundrechte verstoßen.

Wien. Die Impfgegner-Partei MFG kündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Wiener Maskenpflicht an. Bekämpft wird die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in Apotheken und Öffis.

Der Kläger. Ein gewisser Sebastian F., Angestellter aus Wien, bringt die Beschwerde ein, weil ihm in einer Apotheke der Einkauf verwehrt worden sein soll, er diskriminiert worden sein will und auch beruflich beeinträchtigt sei, da er maskenlos nicht mit Öffis in die Arbeit fahren dürfe.

Nach Ansicht von MFG-Obmann und Anwalt Michael Brunner wird gegen die Grundrechte auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung des Privatlebens sowie der Erwerbsausübung und des Legalitätsprinzips verstoßen. „Die verordnete Verpflichtung ist nicht evidenzbasiert, medizinisch kontraindiziert und keineswegs verhältnismäßig“, erklärt Brunner.

Seltsame Forschungen. Forschungen hätten ergeben, dass Maskenpflicht und Lockdowns nichts bringen. Durch Masken werde das Übertragungsrisiko sogar „erheblich erhöht“, ist man überzeugt – und widerspricht allem, was die seriöse Wissenschaft weltweit festgestellt hat.

Neben der Maskenpflicht in Apotheken und Öffis gilt diese in Wien mindestens bis Februar auch in Spitälern und Pflegeeinrichtungen. Zusätzlich sind für den Besuch PCR-Tests nötig. Begründet wurde das damit, dass die Spitäler stark belastet sind – etwa mit einer Grippe- und RSV-Welle (Respiratorisches Synzytial-Virus).

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