Er wollte aus dem Gefängnis heraus seiner Familie 11.400 Euro zukommen lassen.
Der Wiener Granatenmörder Kristijan H., der in der Nacht auf den 11. Jänner 2014 den Transportunternehmer Zlatko N. (45) und den zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigten Horst Waldemar W. (57) getötet hatte und der dafür in der Justizanstalt Garsten eine zwanzigjährige Freiheitsstrafe verbüßt, ist am Donnerstag neuerlich verurteilt worden. Wegen betrügerischer Krida setzte es neun Monate Haft.
Vorwurf der betrügerischen Krida
In der Verhandlung im Straflandesgericht ging es um den Vorwurf der betrügerischen Krida. Nachdem Kristijan H. im Februar 2015 rechtskräftig wegen Doppelmordes 20 Jahre ausgefasst hatte, erfuhr er von einer langjährigen Mitarbeiterin, dass seine in den Konkurs geschlitterte Reinigungsfirma noch eine offene Forderung gegen ein Hotel hatte, für das man die Zimmer gereinigt hatte. Statt dies dem Masseverwalter mitzuteilen, der das Konkursverfahren wieder eröffnet und den bisher nicht bekannten Vermögensbestandteil auf die Gläubiger aufgeteilt hätte, wollte Kristijan H. die gegenständlichen 11.400 Euro seiner Familie zukommen lassen. Er erteilte seiner Ehefrau dahin gehende schriftliche Anweisungen, wobei er den im Gefängnis verfassten Brief nicht heimlich aus der Justizanstalt schmuggeln ließ, sondern mit offizieller Genehmigung Ende Juli abschickte.
Geständnis strafmildernd
"Ich bin schuldig", sagte der 36-Jährige nun vor Richterin Sonja Weis. Darüber hinaus machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch und war zu keiner weiteren Aussage bereit. Im Ermittlungsverfahren hatte er zugegeben, er habe "die finanzielle Situation meiner Familie verbessern wollen". "Sie haben das Geld an den Gläubigern vorbeigeschummelt", befand die Richterin. Bei der Strafbemessung waren das Geständnis und der relativ geringe Schaden mildernd. Erschwerend wurden der rasche Rückfall und die Tatbegehung in Strafhaft gewertet. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Rudolf Mayer akzeptierte Kristijan H. die neun Monate unbedingt. Auch Staatsanwalt Harald Bohe hatte keine Einwände. Das Urteil ist daher rechtskräftig.