Gut für Konsumenten: Schon bald ist es aus mit den verwirrenden Angaben auf den Packungen.
Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht - erfahren haben es die Europäer zur Frühstücks-Zeit.
Bis jetzt nur verwirrende Angaben
Bisher müsse bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stamme oder nicht. Auch wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern sei, müsse künftig angegeben werden.
Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache.
Ausnahme bei Mini-Packungen
Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.
Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als "zuckerreduziert" gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.