Ein "Großteil" der Bezieher erhalte aber lediglich einen Aufstockungsbetrag.
Aktuellen Zahlen zufolge gibt es in Österreich (Stand 31. August 2014) 238.000 Bezieher und Bezieherungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Ein "Großteil" von ihnen erhalte aber lediglich einen Aufstockungsbetrag (auf niedrigere Einkünfte), betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ).
Demnach wurden 2013 im Schnitt 310 Euro pro Monat und Person ausbezahlt, 520 Euro waren es durchschnittlich pro Haushalt. Der Maximalbetrag liegt (für 2014) bei 813,99 Euro pro Person (Grundbetrag plus Wohnkostenanteil) bzw. 1220,98 Euro pro Lebensgemeinschaft.
94.000 Personen, das sind 39 Prozent, waren zum Stichtag beim Arbeitsmarktservice gemeldet, das heißt sie waren arbeitslos oder in Schulung. Ganze 61 Prozent dagegen sind keine unmittelbaren Wiedereingliederungskandidaten für den Arbeitsmarkt.
Das liegt daran, dass 40.000 Personen (17 Prozent) ohnehin ein Einkommen haben - dies aber so niedrig ist, dass ein Anspruch auf Mindestsicherung besteht. 24.000 (zehn Prozent) "stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung", so die Formulierung des Ministeriums. Das heiße schlicht, dass sie etwa auf Grund von Betreuungspflichten o.ä. keinen Job annehmen könnten.
Fast ein Viertel, nämlich 64.000 Euro der Mindestsicherungsbezieher, sind Kinder und Jugendliche. Und 16.000 (sieben Prozent) ältere Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen.
Sanktioniert wird, wenn grundsätzlich arbeitsfähige Bezieher der Pflicht zur Arbeitssuche bzw. -aufnahme nicht nachkamen. Seit Einführung der Mindestsicherung im Herbst 2011 wurden dementsprechend 48.500 Sperrmeldungen getätigt. Generell sieht das Ministerium allerdings "beachtliche" Ergebnisse beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Denn seit Start habe es rund 75.100 "Arbeitsaufnahmen" gegeben, davon seien 21.100 Voll-Bezieher gewesen. Und immerhin 22 Prozent der Bezieher könnten innerhalb eines Jahres eine durchgehende Beschäftigung von mindestens drei Monaten aufweisen