Glücksspielmonopol

Regierung ändert Glücksspielgesetz

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Die EU kann mit dem Glücksspielmonopol nicht leben und wartet darauf, dass Wien die Rechtslage ändert.

In Österreich bahnt sich eine Neuregelung des Glückspiels an. Nach zwei Gerichtsentscheidungen, in denen eine EU-Widrigkeit des Glücksspielmonopols unterstrichen wird, plant das Finanzministerium laut "Der Standard" vom Donnerstag eine Novellierung. Sie soll einerseits eine leichte Öffnung des Marktes bewirken, andererseits eine höhere Besteuerung der Branche ermöglichen.

Steuer bei 16%
Demnach will der Fiskus eine einheitliche Besteuerung der Roherträge von 16 Prozent, wie das beim Internet-Monopolisten win2day bereits der Fall ist. Dieser Abgabe unterzogen wären sowohl Spielhallen als auch Internet-Anbieter, wobei die Spieleinsätze minus den Gewinnauszahlungen als Basis für die Besteuerung herangezogen werden sollen. Laut einer Studie der Berater Kreutzer, Fischer & Partner beliefen sich die Roherträge auf 1,3 Mrd. Euro im Vorjahr.

Steuerpolitisch bereitet vor allem die Erfassung von Internet-Anbietern Kopfzerbrechen, da die Begleichung der Abgaben gegenüber ausländischen Online-Portalen schwer durchsetzbar sein dürfte. Als Ausweg tüfteln die Experten im Finanzministerium an einer Regelung, wonach zumindest die in Österreich registrierten Internet-Spiele subsidiär für die Steuerleistung haften. Bwin, Wettpunkt und andere Anbieter verfügen über Konzerngesellschaften mit Konzessionen in Malta, Gibraltar oder Großbritannien.

Konzessionen für Kasinos
Noch heiß umkämpft ist offenbar die Lockerung der Konzessionsvergabe. Ursprünglich sollte die Neuerrichtung großer Spielhallen erleichtert werden, wovon vor allem Novomatic profitieren würde. Nach einem Aufschrei der Casinos Austria ist dieser Punkt nun offen. Erwartet wird eine frühzeitige Neuausschreibung der zwölf Konzessionen für Spielbanken voraussichtlich nächstes Jahr. Auch eine Aufstockung der Zahl der Kasinos ist angedacht.

EU gegen Glücksspielmonopol
Auslöser der intensiven Beratungen im Finanzressort sind die Bedenken der EU gegen das Glücksspielmonopol. Der Europäische Gerichtshof akzeptiert zwar Einschränkungen von Roulette, Poker und anderen Gambling-Aktivitäten, wenn diese der Eindämmung der Spielsucht oder krimineller Aktivitäten dienen; allerdings müssen derartige Restriktionen verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein.

OLG entschied für Private
Auf Basis dieser Judikatur fällte das Oberlandesgericht Wien zwei Entscheidungen zugunsten privater Anbieter, in denen die EU-Konformität des österreichischen Glücksspielgesetzes in Abrede gestellt und der Marktauftritt von Firmen mit Konzessionen im EU-Ausland als zulässig erachtet wird. Kläger war in beiden Fällen die Gesellschaft Omnia, die auf ihrer Website www.zaster.com Quizspiele offeriert. Im Verfahren gegen den Platzhirschen Bwin hat Omnia den Rekurs zurückgezogen, womit die Entscheidung rechtskräftig ist.

Im zweiten Fall wurde ebenfalls zugunsten eines privaten Wettanbieters entschieden: Unter Berufung auf das wegweisende EuGH-Urteil Placanica meinen die Richter, "dass das Glücksspielmonopol und vor allem die Beschränkung auf eine Konzession für Ausspielungen (Lotterien, Anmerkung) bzw. auf zwölf Konzessionen für Spielbanken samt faktischer Limitierung auf einen einzigen Kommissionär (Casinos Austria, Anm.) mit dem Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang steht. Die Beschränkung der Konzessionsvergabe auf Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland verstößt zudem gegen das Diskriminierungsverbot", so das Urteil.

Brüssel wartet ab
Brüssel hat wegen der derzeitigen Rahmenbedingungen ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet, dieses aber solang auf Eis gelegt, bis Wien die Rechtslage ändert. Im Herbst soll im Ministerrat eine Änderung des Glückspielgesetzes auf die Tagesordnung kommen, um den Bedenken der EU-Kommission Rechnung zu tragen.

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