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Wo die Masken jetzt fallen

Was ab 1. Juli in Österreich gelten wird

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Weitere Lockerungen: Ab Donnerstag fällt in vielen Bereichen die Maskenpflicht. 

Wien. Die Regierung bietet einen „Sommer der ­Lebensfreude“ – inklusive Nachtgastronomie, Großveranstaltungen und ohne FFP2-Masken. Ab Donnerstag Mitternacht gelten die neuen Regeln (siehe unten). Überall dort kann künftig auf Masken verzichtet werden, wo „3G“ gilt – also in Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeitbetrieben (etwa Fitnessstudios, Theater), Sportstätten und bei Veranstaltungen (mit mehr als 100 Personen). In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Museen (wo „3G“ nicht gilt), reicht ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz.

Streit um Masken-Pflicht für Friseure & Verkäufer

Verwirrung. Heftig diskutiert wurde bis zuletzt auch darüber, ob „Mitarbeiter mit Kundenkontakt“ komplett von der Maskenpflicht befreit werden sollen, wenn sie einen 3-G-Nachweis vorlegen können. Verkäufer im Handel, aber auch Friseure oder Kosmetiker „mit körpernahen Dienstleistungen“ bräuchten demnach keinen Mundschutz mehr, solange sie geimpft, genesen oder getestet sind. Vor allem Vertreter des Handels sahen in den ersten Entwürfen der neuen Verordnung diese weitreichende Erleichterung. Aus dem Sozialministerium kam allerdings gegenüber ÖSTERREICH ein Dementi. Die Maskenpflicht für Verkäufer und Friseure bleibt, wurde bestätigt.

Finale Entscheidung

Abhängig vom Infektionsgeschehen und Impffortschritt werden am 22. Juli weitere Lockerungen folgen: Wegfall der Gastro-Registrierungspflicht und bei Veranstaltungen sowie eine weitere Lockerung der MNS-Pflicht. Der MNS muss dann nur noch in Öffis und Geschäften für täglichen Bedarf angelegt werden. 

Die Corona-Lockerungen im Überblick: Was ab 1. Juli in ­Österreich gelten wird

  • Wichtigstes Detail: Die „3-G-Regel“ bleibt natürlich aufrecht: getestet, ­geimpft, genesen. Indoor sind Masken überall dort nicht mehr vorgeschrieben, wo die 3-G-Regel gilt. Das gilt etwa in Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeitbetrieben – darunter auch Fitness-Studios –, Sportstätten und bei Veranstaltungen ab 100 Teilnehmenden.
  • Masken-Pflicht: Die FFP2-Maske kann künftig im Handel, der Gastronomie, Dienstleistungen wie Friseuren und in den Öffis durch den Mund-Nasen-Schutz ersetzt werden. Auch in Spitälern und Pflegeeinrichtungen wird diese Regelung gelten. Möglich ist aber, dass Betreiber eigene, strengere Regeln (FFP2-Masken) verhängen.
  • Party-Time: Die Nachtgastronomie darf wieder öffnen. Die Sperrstunde fällt komplett. Wichtig: Tanzen und Trinken an der Bar sind erlaubt. Allerdings dürfen die Kapazitäten vorerst nur zu 75 Prozent genutzt werden.
  • Baby-Elefant: Der Ein-Meter-Abstand in Handel und in der Gastronomie fällt, hier gelten künftig keinerlei Kapazitätsbegrenzungen mehr.
  • Festivals: Auch Großveranstaltungen in Kultur und Sport dürfen wieder uneingeschränkt abgehalten werden. Natürlich gilt die 3-G-Regel.
  • Daten: Kinder unter 12 brauchen keine Tests. 
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