Expertin in ZiB 2

Abnahme von Handy nur noch mit richterlichem Sanktus: "Mutige Entscheidung"

Teilen

Strafrechtsexpertin Ingeborg Zerbes zeigte sich im Gespräch mit ZiB 2-Anchorman Armin Wolf zur Beschlagname von Handys sicher, dass die Aufklärung von Straftaten damit NICHT erschwert wird. Nur der Zeitpunkt gibt ihr zu denken, Stichwort: Chatverläufe von Politikern.

Wien. Ohne die Formulierung "drohende Anlassgesetzgebung" in den Mund zu nehmen, deutet Zerbes gegenüber Wolf eine "ungute Optik an", nämlich, dass der Entscheid gerade jetzt gefallen sei, während eine politische Elite (strafrechtlich) "verfolgt wird".

Nichtsdestotrotz findet sie die Entscheidung der Verfassungsrichter als "mutig", wobei Österreich jetzt sogar eine Vorreiterstellung für andere Länder einnimmt, die alle vor denselben Problemen stehe, dass die Beschuldigten während der oft lange andauernden Auswertung bisher überhaupt nicht einbezogen wurden. Hier habe von Seiten der Staatsanwaltschaften bis jetzt jede Transparenz gefehlt. Das wird und müsse sich jetzt definitiv ändern.

Wie oe24 berichtete,  wurde die Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung  laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) als verfassungswidrig erklärt. Damit wurde dem Antrag eines Kärntner Unternehmers stattgegeben, gegen den wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wurde. Das Gericht hat bis Ende 2024 eine Frist zur Reparatur der Regelung gesetzt, die Politik kündigte eine rasche Umsetzung an.

Nein zu Zitierverbot 

Von Wolf darauf angesprochen, ob die Strafrechtsexperten auch dem zweiten großen Wunsch der VP-Granden zustimmt, nämlich Medien künftig zu untersagen, wörtlich aus Ermittlungsakten zu zitieren, meinte sie nur bestimmt: "Ich denke nicht, dass man Journalismus in der Richtung beschränken sollte." Außerdem sie es ein wichtiger Mechanismus für die Beschuldigten, um sich in einem Strafverfahren zu Wehr zu setzen".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.