Die Regierung will auch ELGA-Daten zur Forschung freigeben und die Ärztekammer tobt. Ministerin will Zugriff auf ELGA nicht geben.
Scharfer Protest gegen die im geplanten neuen Forschungsorganisationsgesetz eingeräumte Möglichkeit, auch die elektronische Krankenakte ELGA für Forschung zugänglich zu machen, kommt von der Ärztekammer. "Ich finde das eine Katastrophe. Der Datenschutz von hochbrisanten und persönlichen Patientendaten ist nicht gewährleistet", sagte Vizepräsident Harald Mayer am Mittwoch gegenüber der APA.
ELGA sei ein System, das nur den behandelnden Ärzten den Zugriff auf die Daten erlauben solle. "Und dann nimmt man das her, um bezahlte Forschungsarbeit zu machen", kritisiert Mayer: "Man braucht dafür nur ein Gesetz zu ändern." Offenbar seien die Patientendaten in ELGA nicht sicher, meint Mayer: "Jetzt kann man den Patienten nur empfehlen, aus ELGA auszutreten."
Der umstrittene Plan der Regierung
Die Regierung will persönliche Daten der Österreicher für die Forschung freigeben, darunter auch Informationen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament. Während Universitäten und Industrie die Pläne begrüßen, warnen von der APA befragte Datenschützer vor Missbrauch ähnlich dem aktuellen Facebook-Skandal. Kritik übt auch die Datenschutzbehörde.
Ministerin: Keine Freigabe für ELGA-Daten
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat sich am Mittwoch klar gegen die Weitergabe von ELGA-Daten für Forschungszwecke ausgesprochen. Die Ministerin drängte auf eine entsprechende gesetzliche Klarstellung. "Wie Justizdaten und das Strafregister müssen ebenso ELGA-Daten im Forschungsorganisationsgesetz ausgeschlossen werden", so die Ministerin in einer Aussendung.
Beschlossen hat die Regierung die Änderungen schon am 21. März. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden sie trotz vorheriger Begutachtung bisher nicht - wohl auch deshalb, weil die Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) in einem der 13 "Datenschutz-Anpassungsgesetze" der Regierung verborgen ist. Wobei die Datenschutzbehörde im Justizministerium schon in der Begutachtung kritisiert hat, dass die Pläne weit über bloße Anpassungen an das neue EU-Datenschutzrecht hinausgehen.
Geplant ist nämlich, dass persönliche Daten der Österreicher, die der Bund erhoben und abgespeichert hat, für Forschungszwecke abgefragt werden dürfen ("Registerforschung") - wobei die Namen der Betroffenen durch eine Kennzahl ersetzt werden, um die namentliche Zuordnung ihrer Daten zu verhindern. Voraussetzung ist, dass die zuständigen Minister der Öffnung "ihrer" Datenbanken zustimmen. Zugriff erhalten sollen ab 2019 nicht nur Universitäten, Fachhochschulen und Museen. Auch Forschungsabteilungen von Industrieunternehmen und Einzelpersonen im In- und Ausland können beim Verkehrsministerium um eine Genehmigung ansuchen.