Wie bereits berichtetet, ist die schriftliche Ausfertigung des Buwog-Urteils abgeschlossen am Freitag wurde der Akt verschickt. Das Urteil liegt POLITIK LIVE in vollem Umfang vor: Es hat 1.280 Seiten.
Der Buwog-Prozess schlug viele Rekorde - einer wird wohl die lange Dauer der schriftlichen Urteilsausfertigung sein. Jetzt hat Richterin Marion Hohenecker etwas mehr als ein Jahr nach Urteilsverkündung fertig - am Freitag hat das Landesgericht den Akt dann auch offiziell an die Anwälte verschickt. 13 Monate nach dem Urteil. Auch der Umfang des Urteils ist mit 1.280 Seiten rekordverdächtig - Hohenecker hat also ungefähr 100 Seiten im Monat geschrieben. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig, es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Acht Jahre Haft - nicht rechtskräftig
Grasser war nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die mündliche Urteilsverkündung im Grasser-Prozess war am 4. Dezember 2020 erfolgt. Im schriftlichen Urteil schildert Richterin Hohenecker akribisch den Tatplan, wie sich Grasser mit seinem späteren Trauzeugen Walter Meischberger und dem Lobbyisten Peter Hochegger und Immobilien-Tycoon Ernst Karl Plech verabredet haben soll, Aber lesen Sie selbst:
Die Richterin schildert den Tatplan.
Für das Gericht ist auch gegeben, dass Grasser im Zuge des Buwog-Bieterverfahrens die Gebote an Walter Meischberger verriet - der sie an die Immofinanz weiterleitete, damit diese das Verfahren gewinnen konnte. Hier die entscheidende Passage.
So wurde das Gebot laut Gericht von Grasser verraten. Der bestreitet das.
Auch Meischberger verurteilt
Neben acht Jahren Haft für Grasser hatte das Landesgericht - ebenfalls nicht rechtskräftige - sieben Jahre über den Lobbyisten Walter Meischberger und sechs Jahre über Peter Hochegger verhängt.
Doch weiter im Text: Das Gericht sieht Grassers Behauptung, das bei Meinl eingezahlte Geld sei von seiner Schwiegermutter, entkräftet Hohenecker schreibt hier.
Geld nicht von der Schwiegermutter, sagte Richterin.
Fazit der Richterin: Schuldig der Untreue
Auf fast zehn Seiten schildert Hohenecker, in welchen Bereichen sie Grasser für schuldig, Hauptpunkt Untreue, daneben aber u. a. auch Urkundenfälschung. Hier der entscheidende Satz:
"Tatbestand der Untreue wurde erfüllt", heißt es im Urteil.
Warum es acht Jahre Haft wurden
Penibel erklärte Richterin Hohenecker dann, wie sie zum Urteil acht Jahre kommt: So seien "das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen mit mehreren Vergehen", die "mehrfache Tatbegehung" sowie der "lange Tatzeitraum" bzw. die "hohe Schadenssumme" erschwerend. Als Schadenssumme nannte Hohenecker 4,8 Millionen Euro alleine im Buwog-Komplex. Grassers Unbescholtenheit sei ein mildernder Umstand.
Hohenecker verurteile Grasser zu acht Jahren Haft.
Grasser beteuert: Ich bin unschuldig
Eine Nichtigkeitsbeschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils einzubringen. Im Falle extremen Umfangs des Verfahrens habe das Landesgericht diese Frist über Antrag zu verlängern, heißt es.
"Ich weiß, dass ich unschuldig bin", hatte Grasser seinerzeit erklärt, der sich nach dem Urteil "traurig, schockiert und erschrocken" zeigte. Sein Anwalt Manfred Ainedter sprach von einem "glatten Fehlurteil". Er rechnet mit einer Berufungsbehandlung erst in zwei Jahren.