Kritik an Nebenbeschäftigung

Griss zur Causa Rami: "Die Optik ist nicht gut"

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Die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes ist klar gegen Nebenbeschäftigungen von VfGH-Mitgliedern.

Für seine Tätigkeit als Anwalt -unter anderem vertritt er Kinderporno-Nutzer Florian Teichtmeister -hagelte es bereits mehrfach Kritik für VfGH-Richter Michael Rami. Nun meldet sich der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Christoph Grabenwarter, dazu zu Wort:

"Was seine Doppelrolle am VfGH betrifft, haben wir in der Vergangenheit intern mehrfach versucht, Kollegen Rami zu mehr öffentlicher Zurückhaltung in der Ausübung des Anwaltsberufs zu bewegen", erklärte er der "Kleinen Zeitung". Nach den jüngsten Debatten will Grabenwarter nun über die Nebenbeschäftigungen von VfGH-Mitgliedern reden. 

Auch von Irmgard Griss, der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, kommt Kritik. "Die Optik ist nicht gut. Weil ja ein Verfassungsrichter in der Auffassung der Öffentlichkeit eine herausgehobene Stellung hat", so Griss im ORF-Report. " Ich bin dafür, dass die Tätigkeit am VfGH eine Haupüttäigkeit ist und daher keine Nebenbeschäftigung erlaubt ist".

 

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