"Akute Psychose"

Einweisung nach tödlichem Bruderstreit

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Der 70-Jährige hatte seinen jüngeren Bruder mit einem Messer attackiert.

Nach einer tödlichen Messerattacke auf seinen Bruder im November 2010 in St. Johann in Tirol hat der Prozess für einen 70-Jährigen am Landesgericht Innsbruck am Mittwoch mit der Einweisung in eine Anstalt geendet. Die Geschworenen sprachen sich einstimmig dafür aus. Der Staatsanwalt hatte den Mann wegen seiner Zurechnungsunfähigkeit nicht des Mordes beschuldigt. Er trat jedoch wegen fortdauernder Gefährlichkeit für die Unterbringung in einer Anstalt ein. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Akute Psychose"
In der Verhandlung schloss sich die psychologische Sachverständige Karin Kramer-Reinstadler den Ausführungen des Staatsanwaltes an und attestierte dem Angeklagten während der Tat eine "akute Psychose". Der Angeklagte leide unter einer "Enzephalopathie", einer krankhaften Veränderung des Gehirns, führte die Sachverständige aus. Bei dem 70-Jährigen sei im Zuge von Untersuchungen ein "beginnender Hirnabbau" festgestellt worden, der unter anderem auch durch seinen "chronischen Alkoholkonsum" ausgelöst worden sei, erklärte sie.

Alkoholisiert
Während der Tat seien beim Beschuldigten "Wahnvorstellungen" aufgetreten. Zudem sei er schwer alkoholisiert gewesen, da auch Stunden nach der Tat bei der Blutabnahme immer noch 1,8 Promille Alkohol festgestellt worden seien, berichtete die Sachverständige: "Es ist ohne Therapie auch künftig hochwahrscheinlich mit einer solchen Tat zu rechnen. Vor allem wenn der Angeklagte weiter Alkohol trinkt."

Halluzinationen
"Ich kann mir einfach nicht erklären, warum ich das gemacht habe", sagte der 70-Jährige, der im Vorfeld des Prozesses die Tat gestanden hatte. Er habe auch keine genaue Erinnerung mehr an die Tatnacht. Er sprach zudem auch von Halluzinationen und Ausfällen der Merkfähigkeit in den Monaten vor der Tat. Seine als Zeugin geladene Lebensgefährtin bestätigte, dass der Mann immer wieder halluziniert und öfters nicht mehr gewusst habe, wo er sich gerade befinde.

Bei einer Vernehmung nach der Tat soll der Mann angegeben haben, dass er drei südländische junge Männer in der Tatnacht in seiner Wohnung gesehen habe. "Ich glaube, das habe ich mir eingebildet", bemerkte er dazu vor Gericht.

Zu der tödlichen Auseinandersetzung war es in den frühen Morgenstunden nach einer Geburtstagsfeier in der Wohnung des Angeklagten gekommen. Der Bruder war eigens aus Linz angereist. Das Opfer hatte mehrere Messerstiche und Schnitte an den Oberarmen sowie zehn Stiche gegen die vordere Körperoberseite erlitten. Der Pensionist verständigte nach der Tat einen Bekannten, der dann die Polizei alarmierte. Der Mann wurde daraufhin sofort festgenommen.

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