Als Zeugin

Karmasin-Prozess: Heute sagt Kronzeugin Beinschab aus

Teilen

Am Wiener Landesgericht wird am Dienstag der Prozess gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und einen mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium fortgesetzt.  

Vorgeworfen werden Karmasin schwerer Betrug sowie Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen. Um ihre Rolle in der ÖVP-Umfrageaffäre geht es bei der gegenständlichen Verhandlung noch nicht. Als Zeugin geladen ist die Meinungsforscherin Sabine Beinschab.

Urteil am 23. Mai

Deren Befragung wäre an sich bereits am 27. April vorgesehen gewesen. Beinschab war zu dem Termin auch pünktlich erschienen und hatte stundenlang vor dem Großen Schwurgerichtssaal auf ihre Einvernahme gewartet, die dann allerdings kurzfristig verlegt wurde, weil Karmasins Verteidiger vorherige Zeugen in zeitlicher Hinsicht sehr in Anspruch nahm. Die Urteile im Karmasin-Prozess sind für den 23. Mai geplant.

Die Ex-Ministerin soll sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen haben, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Familienministerin nahtlos fortsetzte. Von der Anklage umfasst sind 78.589,95 Euro.

Der zweite Anklagekomplex betrifft drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus der Politik den Zuschlag erhielt, indem sie laut Anklage zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde" (Anklageschrift). Gegen Beinschab wurde in diesem Zusammenhang das Verfahren eingestellt, sie bekam von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Kronzeuginnen-Status zugestanden. Das Verfahren gegen die zweite Meinungsforscherin wurde diversionell erledigt, laut WKStA hat sie bereits gemeinnützige Leistungen erbracht.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.