Affären

Karmasin: Strafe auf 10 Monate bedingte Haft verringert

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Die frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin wurde am Mittwoch in der Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof schuldig gesprochen, die Strafe wurde aber auf 10 Monate bedingte Haft reduziert.  

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung der ehemaligen ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wegen Bestimmung zu wettbewerbsbestimmenden Absprachen bestätigt. Die vom Erstgericht verhängte Strafe wurde allerdings von 15 auf zehn Monate reduziert und zur Gänze bedingt nachgesehen. Das hat ein Fünf-Richterinnen-Senat unter Vorsitz von Rudolf Lässig in einem öffentlichen Gerichtstag im Justizpalast entschieden.

Karmasin fehlte krankheitsbedingt

   Karmasin war dabei krankheitsbedingt nicht persönlich anwesend. "Sie nimmt Medikamente. Es geht ihr sehr schlecht", entschuldigte Verteidiger Norbert Wess die 57-Jährige. Was genau der früheren ÖVP-Politikerin und einstigen Vertrauten von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz fehlt, sagte ihr Rechtsvertreter nicht. Wess appellierte an die Medienvertreterinnen und -vertreter, die Privatsphäre Karmasins zu wahren und nicht über ihren Gesundheitszustand zu recherchieren bzw. zu berichten.

Absprachen in Vergabeverfahren

   Karmasin war im Mai vorigen Jahres am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig erkannt und zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom ebenfalls angeklagten schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministerinnengehalts wurde die Ex-Politikerin freigesprochen. Der OGH-Senat verwarf nun sowohl die Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung gegen die Verurteilung als auch die Nichtigkeitsbeschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den erstinstanzlichen Freispruch vom mitangeklagten schweren Betrug.

"15 Monate waren außerordentlich hoch"

 Beiden Beschwerden käme keine Berechtigung zu, führte der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig in seiner ausführlichen Urteilsbegründung aus. Der Berufung der Verteidigung gegen die Strafhöhe wurde dagegen Folge gegeben. Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren "sind 15 Monate für eine Ersttäterin wirklich hoch, außerordentlich hoch", sagte Lässig. Eine Reduktion auf zehn Monate erscheine "gerechtfertigt und schuldangemessen". Die Strafe unbedingt oder teilbedingt auszusprechen, wie die WKStA das in ihrer Berufung gegen das Strafausmaß gefordert hatte, kam für den Senat nicht in Frage.

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