Laut Pöschl ist mit Schmid-Aussage ein "neues Faktum" eingetreten
Auch der Verfahrensrichter im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss, Wolfgang Pöschl, spricht sich nun für eine Verlängerung des parlamentarischen Untersuchungsgremiums aus. Mit der Aussage von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sei ein "neues Faktum eingetreten, das erörtert werden sollte", sagte er am Freitag im Ö1-"Morgenjournal".
Schmids Auftritt im U-Ausschuss tags zuvor bezeichnete Pöschl als "gräuliche um nicht zu sagen gräusliche Stunde oder Stunden". Der Ex-ÖBAG-Chef hatte sich durchgehend auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, da gegen ihn in fast allen Bereichen ermittelt wird. Dies, obwohl er bei der WKStA bereits umfangreich ausgesagt hatte.
Wahrheitspflicht
Das versteht Pöschl nicht. Fest stehe jedenfalls, dass er "hier unter Wahrheitspflicht gestanden" sei. Er habe sich wohl nicht der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung wegen Falschaussage aussetzen wollen. Vor der WKStA habe er 15 Tage ausgesagt, so Pöschl: "Wir haben nicht eine Antwort bekommen."
Der Verfahrensrichter hofft jetzt auf eine rasche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, da Schmid allenfalls noch einmal geladen werden sollte. Aber auch andere Personen könnten zu diesem "neuen Faktum" noch einmal befragt werden. Dieses könne man nicht in "drei bis vier Wochen abarbeiten". Daher wäre eine Verlängerung geboten, argumentierte der Verfahrensrichter.
Auch die NEOS hatten sich am Donnerstag nach der Befragung des Ex-ÖBAG-Chefs für eine Verlängerung um einen Befragungstag offen gezeigt, um Schmid noch einmal laden zu können. Die anderen Fraktionen begrüßten das, obwohl ihnen eine Verlängerung um drei Monate freilich lieber wäre.