Paukenschlag

WKStA stellt Ermittlungen gegen Ex-Minister Gernot Blümel ein

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Gernot Blümel eingestellt. 

Eingestellt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Gernot Blümel und zwei weitere Beschuldigte in der Glücksspiel-Causa eingestellt, wie aus einer Presseaussendung der Justiz-Behörde hervorgeht. Gegen alle wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. 

Chat-Verlauf von Blümel war Ausgangspunkt

Casino-Causa. Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein Chatverlauf Blümels, der zu dieser Zeit in der Wiener Stadtpolitik aktiv war, aus dem hervorging, dass Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann ihn um einen Termin beim damaligen Außenminister Sebastian Kurz bat. Er wollte „ein Problem, das wir in Italien haben“, besprechen. Im Gegenzug wurde über eine mögliche Spende von Novomatic an die ÖVP gemutmaßt. „Eine konkrete Zuwendung des Glückspielunternehmens an die Partei war nicht nachweisbar“, stellten die Staatsanwälte nun fest. Schon im Juni ging aus einem Schreiben des Amts für Betrugsbekämpfung hervor, dass der Glückspielkonzern im Zeitraum 2017/18 keine Spenden an die ÖVP getätigt hat.

WKStA: »Nicht nachweisbar, ob es strafbares Spendenangebot gab«

Treffen. „Gleichzeitig war auf Basis der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar, ob Mag. Gernot BLÜMEL, MBA den Außenminister über das Terminersuchen sowie eine etwaige Spende informierte, und ob bei einem etwaigen Termin zwischen dem Verantwortlichen des Glückspielunternehmens und dem damaligen Außenminister ein strafbares Spendenangebot samt Verknüpfung mit einem konkreten Amtsgeschäft stattgefunden hat“, schreibt die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Chats alleine reichen nicht. Der Chat-Verlauf des Ex-ÖVP-Ministers, dem die Ermittlungen zu Grunde lagen, ließe „für sich alleine genommen ohne weitere Beweisergebnisse keine eindeutig strafbare Auslegung zu“. In relevanten Bereichen seien Beweismittel nicht mehr vorhanden beziehungsweise seien Daten zu dienstlicher Kommunikation gelöscht worden. "Die Ermittlungen waren daher einzustellen", so die WKStA. 
 

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