Verfassungsmehrheit

SPÖ einigt sich mit Koalition: Aus für Amtsgeheimnis fix

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Das Informationsfreiheitsgesetz mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses steht vor dem Beschluss.  

Denn die SPÖ hat sich mit der Koalition noch auf Veränderungen des Regierungsentwurfs geeinigt und ist nun bereit, ihre Stimmen für die nötige Verfassungsmehrheit beizusteuern. Wie der stellvertretende Klubobmann Jörg Leichtfried gegenüber der APA berichtete, habe man deutliche Verbesserungen erreicht, "um endlich Transparenz in die österreichischen Amtsstuben zu bringen".

Auch in der Koalition war man zufrieden. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) dankte in einer schriftlichen Stellungnahme der SPÖ für die Zusammenarbeit und betonte, dass ein "Paradigmenwechsel" gelinge. Zukünftig werde Transparenz die Regel und Geheimhaltung die Ausnahme sein. Der moderne Staat werde dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gerecht und gewährleiste zugleich eine funktionierende Verwaltung.

"Monumentaler Kulturwandel"

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) spricht von einem "monumentalen Kulturwandel". Die Bürger wüssten nun besser Bescheid, wie in Bund, Ländern und Gemeinden wie auch Ämtern, Behörden und staatsnahen Unternehmen für sie gearbeitet werde. Jede und jeder habe ein Grundrecht auf Information.

Die SPÖ reklamiert für sich, dass in Zukunft - das Gesetz soll 2025 wirksam werden - alle Verwaltungsorgane informationspflichtig sein werden, egal in welche rechtliche Form sie gekleidet sind, z.B. die Staatsanwaltschaften. Auch bei staatlichen Unternehmen werden laut SPÖ Lücken geschlossen: Nicht nur solche mit mehr als 50 Prozent formellem Staatsanteil müssen in Zukunft Informationen bereitstellen, sondern auch solche, die faktisch vom Staat beherrscht werden. Neu hinzukommen somit etwa Österreich Werbung, Verbund oder Kontrollbank.

Fallen wird die Ausnahme von der Auskunftspflicht für Gemeindeverbände, auch wenn die Kommunen als Verbund weniger als 5.000 Einwohner haben. Als "Wermutstropfen" bezeichnet Leichtfried die Tatsache, dass Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern alleine nur auf Antrag Informationen bereit stellen müssen.

Kritik hatte nach Präsentation des Regierungsentwurfs auch ein weiterer Passus erregt. Greift demnach die Erteilung der Information in die Rechte eines anderen ein, "hat das zuständige Organ diesen davor nach Möglichkeit zu verständigen und zu hören", heißt es dort. Dies war als Behinderung der Medienarbeit interpretiert worden.

Pflicht zur Auskunftserteilung 

Die SPÖ hat sich des Themas angenommen. Die Behörden werden nunmehr verpflichtet, die sonst vorgeschriebene Mitteilung an die betroffenen Dritten zu unterlassen, wenn dies zu Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit führen würde. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass dies (von einem Journalisten) gegenüber der Behörde bekannt gegeben wird.

Abgeschafft wird die Amtsverschwiegenheit bei parlamentarischen Anfragen. Nur noch wenige besonders schwerwiegende Geheimhaltungsgründe werden in Zukunft die Verweigerung einer Antwort rechtfertigen können. Diese sind etwa nachrichtendienstliche Informationen, besonders sensible Daten von Bürgern oder erst bevorstehende Entscheidungen (wie etwa die geplante Durchführung von behördlichen Kontrollen oder Hausdurchsuchungen).

Grundsätzlich sieht der Gesetzesentwurf eine Pflicht zur Auskunftserteilung vor: Das betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie allen Gemeinden. Ebenso Auskunft erteilen müssen die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe. Auch nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen mit bestimmendem Staatseinfluss sind auskunftspflichtig. Bei letzteren darf deren Wettbewerbsfähigkeit aber nicht eingeschränkt werden.

Nach Antrag soll die Auskunft innerhalb von vier Wochen erteilt werden, im Ausnahmefall kann die Frist um noch einmal vier Wochen verlängert werden. Informationen von "allgemeinem Interesse" müssen von staatlichen Organen künftig auch "proaktiv" veröffentlicht werden, wobei für die kleineren Gemeinden die oben genannten Ausnahmen gelten.

Leichtfried sah eine "historische Einigung", die einen Kulturwandel in der Verwaltung darstelle. Seine Partei habe viele Jahre für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses Druck gemacht. Diese sei überfällig.

Die Beschlussfassung des Informationsfreiheitsgesetzes wird für Jänner angestrebt. Davor wird noch ein Experten-Hearing im Verfassungsausschuss angesetzt. Mit Sommer 2025 soll die Informationsfreiheit dann gelten.

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