Gericht: 6.000 Euro Geldstrafe

U-Ausschuss: Beugestrafe für ''Schwänzer'' Schmid

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Weil er Ladungen als Zeuge nicht folgte, wurde eine Geldstrafe verhängt.

Wien. Auf Antrag des parlamentarischen U-Ausschusses zu VP-Korruptionsaffären verhängte der Bundesverwaltungsgerichtshof eine Beugestrafe wegen mehrfachen Nichterscheinens trotz Zeugenladung gegen Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid.

Berufung. Der „Chat-Man“ wird laut seinem Anwalt Thomas Kralik gegen die 6.000-Euro-Geldstrafe Berufung einlegen – sein Mandant wohne im Ausland und sei nicht gezwungen, Vorladungen des Ausschusses zu folgen, so die Rechtsmeinung Kraliks.

Das Bundesverwaltungsgericht hält dagegen in seiner nicht rechtskräftigen Urteilsbegründung fest, dass es um einen im Inland verwirklichten Sachverhalt gehe. Ein Wohnsitz im Ausland entbinde Schmid nicht von seiner Pflicht.

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