Verdacht nicht bestätigt

Nach Anschlag in Wien: 16-jähriger aus U-Haft entlassen

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Der 16-Jährige Kutjim K., der ursprünglich im Verdacht stand, am Wiener Terroranschlag beteiligt gewesen zu sein, wurde aus der U-Haft entlassen. Nun muss der Junge eine Reihe an Deradikalisierungs-Auflagen erfüllen. 

Ein 16-Jähriger, der ursprünglich im Verdacht stand, am Wiener Terroranschlag vom 2. November beteiligt gewesen zu sein, wurde Dienstag Nachmittag aus der U-Haft entlassen.

Nicht zur Kooperation bereit 

Das Oberlandesgericht Wien gab einer Haftbeschwerde statt, weil sich dieser Verdacht "auch aus polizeilicher Sicht" nicht bestätigt bzw. konkretisiert habe. Er muss nun eine Reihe von Deradikalisierungs-Auflagen erfüllen. Dem Verfassungsschutz ist es, selbst mit Hilfe von Europol, nicht gelungen, den Handycode des jungen Kosovoalbaners zu knacken. Er selbst war nicht zur Kooperation bereit und bei den Vernehmungen stets schweigsam. Aber "trotz des bislang nicht entsperrten Telefons" - wie es im Beschluss des Drei-Richter-Senats des OLG heißt - habe sich der Verdacht, er sei am Wiener Terroranschlag beteiligt gewesen, nicht erhärtet.

Verdacht auf IS-Mitgliedschaft 

Da jedoch weiterhin der Verdacht besteht, dass der 16-Jährige IS-Mitglied ist (wofür fünf Jahre Haft drohen), wurde ihm ein engmaschiges Deradikalisierungsprogramm auferlegt: Der 16-Jährige muss bei seinen Eltern wohnen, darf seinen Bruder nur in Beisein von Betreuern der für Deradikalisierungsprogramme zuständigen Vereine Neustart oder Derad bzw. der Betragsstelle Extremismus treffen. Er darf nur in Derad-Begleitung in Moscheen gehen und muss regelmäßig Termine mit Derad oder Neustart wahrnehmen. 

Liberale Eltern 

Zu den Eltern hält das OLG in seinem Beschluss fest: "Die Beratungsstelle Extremismus bestätigt den allseitigen Eindruck, dass die Eltern des Jugendlichen gefestigt wirkende liberale Haltungen vertreten, in ihrem eigenen religiösen Zugang unauffällig sind, die Tendenzen der Radikalisierung ihrer Söhne strikt ablehnen und kooperativ und willens erscheinen, jede Unterstützung anzunehmen, um deratigem Gedankengut des Beschuldigten entgegenzusteuern."

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