Die neue Behörde soll das in Verruf gekommene Büro für Interne Angelegenheiten ablösen. Der Gesetzesentwurf ist schon in der Begutachtung.
ÖVP-Innenminister Günther Platter hat am Montag den Gesetzesentwurf zur Errichtung des geplanten Anti-Korruptionsamtes zur Begutachtung ausgeschickt. Dieses "Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention" soll das im Sog der Innenministeriumsaffäre unter Beschuss geratene Büro für Interne Angelegenheiten ersetzen. Es soll "bundesweit für die Vorbeugung, Verfolgung und Verhinderung von Korruption zuständig" sein und mit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Korruptions-Verfolgung zusammenarbeiten.
Bekämpfung strafbarer Delikte
Konkret soll das neue
Bundesamt für die Bekämpfung von gerichtlich strafbaren Amtsdelikten (wie
Amtsmissbrauch, Geschenkannahme, Bestechung, Verletzung des
Amtsgeheimnisses), Misshandlungsvorwürfen, wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen bei Vergabeverfahren oder Untreue in großem Stil zuständig sein.
Neben der Prävention soll auch die internationale Zusammenarbeit mit
ausländischen Anti-Korruptionsbehörden Aufgabe sein.
Beamte haben Meldepflicht
Wenn Sicherheitsdienststellen von einer
einschlägigen Straftat erfahren, besteht für sie eine Meldepflicht.
Verdachtsmomente können auch außerhalb des Dienstweges eingebracht werden.
Um Hinweise zu ermöglichen, wird im Internet eine für jeden zugängliche
Stelle eingerichtet. Dem Innenminister wird das Bundesamt einmal Mal
jährlich einen Tätigkeitsbericht erstatten.
Bundespräsident ernennt Direktor
Das Bundesamt wird als eine
dem Innenminister unmittelbar nachgeordnete Sicherheitsbehörde eingerichtet.
Der Amtsleiter soll vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Innenministers
auf zwölf Jahre, also zwei Legislaturperioden, bestellt werden. Vor der
Bestellung sind die Präsidenten von Verfassungs-, Verwaltungs- und Oberstem
Gerichtshof zu hören. Der Direktor darf in den letzten sechs Jahren weder
Mitglied der Bundesregierung noch einer Landesregierung oder der
Volksanwaltschaft oder Bürgermeister gewesen sein. Er ist weisungsgebunden,
Weisungen müssen allerdings schriftlich erstellt und begründet werden.
Kommission kontrolliert Amt
Zusätzlich soll eine Art
Kontrollkommission mit einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern errichtet
werden, die die Arbeit des Amts überwacht. Die weisungsfreien
Kommissionsmitglieder sollen pensionierte Richter sein und auf Vorschlag der
Präsidenten der drei Höchstgerichte vom Bundespräsidenten auf sechs Jahre
bestellt werden. Die Kommission soll vollen Zugang zu Akten und Unterlagen
haben und dem Minister einmal jährlich Bericht erstatten.
Das Gesetz soll Anfang Juni im Ministerrat beschlossen und noch vor der Sommerpause im Parlament behandelt werden. Im Gesetzesentwurf werden zwar zusätzliche Kosten angenommen, beziffert werden sie aber nicht.