Syrern, Afghanen & Irakern droht Aberkennung des Flüchtlingsstatus
Innen- und Finanzministerium machen bei Sozialleistungsbetrug gemeinsame Sache.
Österreich. Bei einer gemeinsamen Razzia der Finanz- und Fremdenpolizei sind an 25 Stellen im Grenzbereich bzw. am Flughafen Wien 180 Personen ins Netz gegangen. Es sind Personen, die AMS-Gelder beziehen oder sich in der Grundversorgung befinden und ihre Auslandsaufenthalte nicht meldeten. Das dadurch zu Unrecht bezogene Taggeld ist Sozialleistungsbetrug.
Reisedokumente in der Botschaft besorgt
Unter diesen 180 Personen befinden sich auch Dutzende in Österreich lebende Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte. Also Menschen, die angaben, aus ihrem Herkunftsland geflüchtet zu sein, einen Aufenthaltstitel und Sozialleistungen bekamen, aber dann nach Syrien, in den Irak oder nach Afghanistan auf Urlaub fuhren, etwa zum Heiraten.
Experte. „Ich habe mit fremdenrechtlichen Fällen zu tun, in denen Sachverhalte auftauchen, wo man sieht, dass Asylwerber oder -berechtigte sich in Botschaften ihrer Heimatländer Reisedokumente beschafft haben, aus denen sie geflüchtet sind. Eine Verfolgung hat meist entweder nie bestanden oder besteht nicht mehr“, sagt Straf- und Fremdenrechtsexperte Andreas Strobl. Diesen Geflüchteten könnte die Aberkennung des Aufenthaltsstatuses drohen.
Minister. Finanzminister Gernot Blümel und Innenminister Karl Nehammer kündigen an: „Wir werden die Kontrollen gezielt weiter gemeinsam fortsetzen.“