PCR-Test darf bei Einreise aus Risikogebiet nur 3 Tage alt sein.
Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist ab heute Montag verpflichtend ein negativer PCR-Test notwendig. Liegt ein solcher bei der Einreise nicht vor, so ist dieser innerhalb von 48 Stunden nachzuholen. Nach mehrmaligem Hin und Her legte sich Samstagmittag das Gesundheitsministerium schließlich fest, dass die von Minister Rudolf Anschober (Grüne) Freitagnacht erlassene Novelle der Verordnung eindeutig so zu interpretieren sei, dass alle Rückkehrer aus den 32 definierten Risikogebieten einen negativen PCR-Test vorweisen müssen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Betroffen davon sind explizit auch alle Österreicher, EU-und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung).
Kann man einen solchen Test bei der Einreise nicht vorweisen, so müssen sich die Betroffenen sofort in Heimquarantäne begeben - und haben innerhalb von 48 Stunden dafür zu sorgen, dass in Österreich (auf eigene Kosten) ein PCR-Test durchgeführt wird. Sobald das Test-Ergebnis vorliegt, dürfen die Betroffenen die Quarantäne beenden. Wenn dieser Test nicht nachgeholt wird, bedeutet das eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1.450 Euro zu bestrafen ist, hieß es auf APA-Nachfrage im Ministerium.
Die komplette Liste der betroffenen Staaten
In der Verordnung sind insgesamt 32 Risikogebiete definiert. Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).
Keinesfalls verlassen können die Quarantäne künftig Drittstaatsangehörige - und zwar auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, was eine Verschärfung zum Ist-Stand bedeutet. Diese Personengruppe darf freilich (wie schon bisher) grundsätzlich ohnehin nicht nach Österreich einreisen. Ausnahmen gibt es nur für jene, die über ein Schengen-Land einreisen. Voraussetzung für eine solche Einreise ist weiterhin der negative PCR-Test; dieser darf ebenfalls nicht älter als 72 Stunden sein. Im Gegensatz zum Ist-Stand müssen die Betroffenen aber auch bei Vorliegen eines solchen negativen Testergebnisses verpflichtend in einer zehntägigen (Heim-)Quarantäne verbleiben. Ein "Freitesten" daraus ist nicht möglich. Auch ist für die Quarantäne eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich (wie etwa jene aus den zuletzt wegen hoher Corona-Zahlen diskutierten Balkan-Ländern) sind von dieser strengeren Regelung nicht betroffen.
Ausnahmen
Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Ausnahmen für Drittstaatsangehörige, nämlich für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten. Sofern sie sich nicht durchgehend in einem der als sicher eingestuften Länder aufgehalten haben, müssen auch sie einen negativen PCR-Test vorweisen und dann eine zehntägige Heimquarantäne antreten. Diese Gruppe darf die Quarantäne aber beenden, sobald ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt.
Kommen Österreicher, EU- und EWR-Bürger oder Schweizer aus einem Staat mit einer stabilen Covid-19-Situation (etwa Deutschland, Italien, Schweiz, Norwegen) besteht freie Einreise. Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden - derzeit sicheren - Staaten aufgehalten haben: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, dem Vereinigtes Königreich und Zypern.
Keine Einschränkungen gibt es bei Staatsbesuchen und aus besonderen familiären Gründen - etwa Einreise von Lebenspartnern und -partnerinnen oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen. Die bloße Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp bleibt ohne Einschränkung möglich, heißt es in der Verordnung. Für Personen, die sich am Montag bereits im Ausland befinden, gelten diese Änderungen erst ab Samstag, dem 1. August.