Nicht rechtskräftig

BEGAS-Prozess: Neun Monate bedingt für Schweifer

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Ex-BEGAS-Vorstand muss 39.088 Euro an Energie Burgenland zahlen.

Im BEGAS-Prozess ist am Donnerstagnachmittag in Eisenstadt Ex-Vorstand Reinhard Schweifer wegen Untreue schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat verurteilte Schweifer zu neun Monaten bedingter Haft. Er muss außerdem der Energie Burgenland als Rechtsnachfolgerin der BEGAS einen Betrag von 39.088 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch betrifft den Vorwurf der Anklage, dass Schweifer von einer ungerechtfertigten Ausweitung der Bemessungsgrundlage für die Prämien der Vorstände gewusst haben und nichts dagegen unternommen haben soll. Vom Vorwurf, aufgrund einer nicht im Vorstandsvertrag enthaltenen Valorisierung seines Gehalts zu viel bezahlt bekommen zu haben, sprach das Gericht den Ex-Vorstand im Zweifel frei. Die Energie Burgenland wurde mit einem Teil ihrer Ansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Drei Tage Bedenkzeit

Schweifer erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin und die Vertreterin der Energie Burgenland gaben keine Erklärung ab. Schweifers Verfahren war am Donnerstag von dem gegen zwei weitere frühere Manager von einstigen BEGAS-Tochterfirmen abgetrennt worden. Der Prozess gegen die zwei Mitangeklagten wird am 6. Juli fortgesetzt.

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